Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 25 
Festsetzung, des Besoldungsdienstalters für den Kreis- 
ofoerinspektor Hanßler. 
Dem Kreisrat wird mitgeteilt, daß Hanßler am 5.April 
1956 den Dienst bei der Kreisveryraltung angetreten hat. Der 
Beamte gehört der Besoldungsgruppe A 4 b 1 an. Das ist die 
selbe Besoldungsgruppe wie bei seinem vorhergehenden Dienst 
herrn. Zur Berechnung seiner Dienstbezüge ist das Besol 
dungsdienstalter festzusetzen. Nach dem Besoldungsgesetz 
bleibt das seitherige Besoldungsdienstalter des Hanßler auf 
recht erhalten, da er seine Besoldungsgruppe nicht gewechselt 
hat. Seither hatte Hanßler ein Besoldungsdienstalter vom 
1.6.1945 in der Besoldungsgruppe A 4 b 1. 
Es wird. 
beschlossen, 
das Besoldungsdienstalter für Hanßler auf 1. Juni 1945 in 
der Besoldungsgruppe A 4 b 1 festzusetzen. 
§ 24 
Einstellung der Verwaltungspraktikanten Dörflinger und 
Weber. 
Mit grundsätzlicher Billigung des Kreisrats wurden 
vom diesjährigen Kurs der staatlichen Verwaltungsschule 
Haigerloch zwei Verwaltungspraktikanten eingestellt. Die 
formale Zustimmung ist seither unterblieben, da die beiden 
Praktikanten erst nach der letzten Kreisratssitzung ihren 
endgültigen Befähigungsnachweis vorlegen konnten. Dem Kreis 
rat werden die Namen und die Unterlagen der beiden Ver 
waltungspraktikanten Dörflinger und Weber bekanntgeben. 
Die beiden Beamten haben den Dienst beim Kreisverband am 
1. April 1956 angetreten. 
Es wird 
beschlossen, 
die Genehmigung zur Einstellung der Verwaltungspraktikan 
ten Dörflinger und Weber mit Wirkung vom 1. April 1956 zu 
erteilen, wobei eine Ernennung zu Beamten auf Widerruf 
als ap. Kreisinspektoren in Frage kommt.
	        
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