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§ 25
Festsetzung, des Besoldungsdienstalters für den Kreis-
ofoerinspektor Hanßler.
Dem Kreisrat wird mitgeteilt, daß Hanßler am 5.April
1956 den Dienst bei der Kreisveryraltung angetreten hat. Der
Beamte gehört der Besoldungsgruppe A 4 b 1 an. Das ist die
selbe Besoldungsgruppe wie bei seinem vorhergehenden Dienst
herrn. Zur Berechnung seiner Dienstbezüge ist das Besol
dungsdienstalter festzusetzen. Nach dem Besoldungsgesetz
bleibt das seitherige Besoldungsdienstalter des Hanßler auf
recht erhalten, da er seine Besoldungsgruppe nicht gewechselt
hat. Seither hatte Hanßler ein Besoldungsdienstalter vom
1.6.1945 in der Besoldungsgruppe A 4 b 1.
Es wird.
beschlossen,
das Besoldungsdienstalter für Hanßler auf 1. Juni 1945 in
der Besoldungsgruppe A 4 b 1 festzusetzen.
§ 24
Einstellung der Verwaltungspraktikanten Dörflinger und
Weber.
Mit grundsätzlicher Billigung des Kreisrats wurden
vom diesjährigen Kurs der staatlichen Verwaltungsschule
Haigerloch zwei Verwaltungspraktikanten eingestellt. Die
formale Zustimmung ist seither unterblieben, da die beiden
Praktikanten erst nach der letzten Kreisratssitzung ihren
endgültigen Befähigungsnachweis vorlegen konnten. Dem Kreis
rat werden die Namen und die Unterlagen der beiden Ver
waltungspraktikanten Dörflinger und Weber bekanntgeben.
Die beiden Beamten haben den Dienst beim Kreisverband am
1. April 1956 angetreten.
Es wird
beschlossen,
die Genehmigung zur Einstellung der Verwaltungspraktikan
ten Dörflinger und Weber mit Wirkung vom 1. April 1956 zu
erteilen, wobei eine Ernennung zu Beamten auf Widerruf
als ap. Kreisinspektoren in Frage kommt.