Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 27 
Abrechnung von. Arzthonorar mit dem Chefarzt 
vr. Rieger, Kreiskrankenhaus Laupheim. 
Bekanntlich war Dr. Rieger vom Kreiskrankenhaus Laup 
heim in der Zeit vom 1.7.1951 bis 30.6.1953 nicht zuge 
lassen. Es darf auf den Vorgang, der auch schon im Kreis 
rat behandelt wurde, Bezug genommen werden. In einem Ver 
gleichsverfahren wurden seinerzeit von der kassenärzt 
lichen Vereinigung und von den Ersatzkassen dem Kreisver 
band rund 38 000 DM ersetzt. An diesem Vergleichsbetrag 
hat Dr. Rieger einen gewissen Anteil, der sich jedoch 
nicht mehr genau abgrenzen lässt, da die kassenärztliche 
Vereinigung nach einem Modus abrechnet, der der Kranken 
hausverwaltung in den Einzelheiten nicht zugänglich ist. 
Bisher hat keine Auseinandersetzung über diesen Ver 
gleichsbetrag zwischen der Verwaltung und dem Chefarzt 
Dr. Rieger stattgefunden. 
Der Anteil des Dr. Rieger an der Vergleichssumme 
kann ebenfalls nur im Vergleichswege festgestellt werden. 
Dr. Rieger schlägt vor, seinen Anteil an der Vergleichs 
summe, der zwar nicht genau fixierbar sei, dem Grunde 
nach aber bestehe, mit seinem Versorgungsbeitrag 1955 
zu verrechnen. Die Leistungen des Dr. Rieger für diesen 
Jahreszeitraum betragen etwa 8 000 DM, was einem runden 
Viertel der Vergleichssumme entspricht. Nach überschlägi 
gen Berechnungen dürften die im Vergleich enthaltenen For 
derungen des Dr.Rieger noch etwas über diesem Betrag lie 
gen, sodass der Vorschlag annehmbar erscheint, um diese 
Angelegenheit einer endlichen Regelung zuzuführen. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
1) Den Abschluss eines Vergleichs mit Dr. Rieger zu ge 
nehmigen, daß er zur Abgeltung' seiner Forderungen aus 
Arzthonorar für die Zeit vom 1.7.51 - 30.6.1953 einen 
Betrag erhält in Höhe des Betrages, den er aus der 
Änderung seines Arztvertrags vom 9 • 5.1956 für das 
Rechnungsjahr 1955 (1.4.55 - 31.3.1956) nachzuentrich 
ten hat. 
2) Beide Beträge sind als überplanmässigeEinnahme bezw. 
ausserplanmässige Ausgabe im Sachbuch des ordentlichen 
Haushalts des Rechnungsjahres 1955 zu verrechnen.
	        
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