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§ 28
GasZuleitung zum kreisverbandseigenen Vierfamilienhaus.
Die Stadt Biberach hat für die Gaszuleitung zum
kreisverbandseigenen Vierfamilienhaus nachträglich einen
Betrag von 760 DM in Rechnung gestellt mit der Begründung,
daß keine Gasentnahme im Vierfamilienhaus erfolge. Die
Verwaltung hat die Bezahlung dieser Rechnung abgelehnt, da
nach RechtsVorgängen und nicht nach Erfolgsvorgängen zu be
zahlen ist. Es liegt jedoch nunmehr ein Gemeinderatsbe
schluß vor, wonach auf dem Ersatz des Betrags von 760 DM
für die GasZuleitung beharrt werden soll mit der Zusage,
den Betrag wieder zu ersetzen, sobald eine Gasabnahme im
Gebäude Schwarzwaldstrasse 5 stattfindet.
Die Angelegenheit wird beraten. Da Bürgermeister
Leger in dieser Sitzung nicht anwesend ist wird
beschlossen,
die Entscheidung über diese Angelegenheit zurückzustellen
und zu billigen, daß bis zur Entscheidung im Kreisrat eine
Bezahlung nicht erfolgt.
§ 29
Beitragsgesuche.
1) Das kath. Pfarramt in Stetten hat ein Gesuch um finan
zielle Beihilfe zum Erweiterungsbau der Pfarrkirche in
Stetten eingereicht. Das Gesuch wird aus grundsätzlichen
Erwägungen abgelehnt, da die Förderung von Kirchenbauten
grundsätzlich keine 1 Kreisaufgabe ist und im Falle einer
Beitragsgewährung ein bedeutsamer Vorgang für ähnliche
Fälle geschaffeh wird.
2) Das Beitragsgesuch des Allgemeinen Deutschen Automobil-
Clubs wird nach Beratung abgelehnt.
3) Das Beitragsgesuch des Betreuungs- und Erholungswerkes
für Hirnverletzte wird ebenfalls abgelehnt, da der VdK
vom Kreisverband Biberach laufend unterstützt wird.
4) Ein Gesuch der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiff
brüchiger um Gewährung eines Beitrags wird ebenfalls abge
lehnt.