Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 33 
Änderung der Kreisgrenze durch die Flurbereinigung in 
Wattenweiler. 
Das Flurbereinigungsamt Ravensburg teilt mit, daß 
anlässlich der Umlegung Wattenweiler/Gemeinde Michelwin- 
naden eine Änderung der Gemeindegrenzen Mi eheIwinnanden, 
Winterstettendorf und Winterstettenstadt und damit der 
Kreisgrenze von Biberach im unbewohnten Gemeindegebiet 
notwendig geworden ist. Die Gemeinde Winterstettenstadt 
hat dabei einen Flächenverlust von 24,23 ar, die Gemeinde 
Winterstettendorf einen Flächengewinn von 9,32 ar, sodaß 
für den Kreis Biberach ein Flächenverlust von 14,93 ar 
eintritt. 
Die Änderung der Kreisgrenze bedarf nach § 36 Abs.2 
des Flurbereinigungsgesetzes vom 14.3.1953 der Zustimmung 
der betroffenen Gebietskörperschaft, zuständig ist nach § 15 
Ziffer 5 der Kreistag. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
An den Kreistag den Antrag zu stellen, der Kreisgrenzän 
derung bei Winterstettenstadt und Winterstettendorf zuzu 
stimmen unter Verzicht auf einen Steuerausgleich. 
§ 34 
Vorlage von Niederschriften. 
Die Niederschrift über die Beratungen des Kreistags 
am 18.2.1956 und 7.4.1956 sowie die Niederschrift über die 
Beratungen des Kreisrats am 24.3.1956 werden bekanntgegeben 
und anerkannt.
	        
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