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Erster Teil: Öffentliche Sitzung.
Keine Beratungsgegenstände.
Zweiter Teil: Nicht öffentliche Sitzung.
§ 1
Erstellung eines neuen Wirtschafts-und Personal
gebäudes für das Kreiskrankenhaus Biberach.
Die heutige Beratung dieses Gegenstandes sieht vor, die
Erörterung der Angelegenheit, die in der Kreisratssitzung
vom 12.Mai 1956 § 9 begonnen wurde, fortzuführen mit dem Ziel,
einen entsprechenden Antrag an den Kreistag zu beschließen.
Zwischenzeitlich war der Kreisrat im Beisein der Verwaltung,
des Kreisbaumeisters Maier und der Architekten Gaupp sen. und
jun. vom 14. - 16.Mai 1956 auf einer Besichtigungsfahrt zum
Studium verschiedener Wirtschafts- und Personaleinrichtungen
in anderen Krankenhäusern. Besichtigt wurden Wirtschaftsein
richtungen und Personalunterkünfte in dan Krankenhäusern
Singen, Offenburg, Rottweil, Balingen, Aalen und Heidenheim.
Gemäß Kreisratsbeschluß vom 17.12.1955 hat Architekt Gaupp
in Biberach den Auftrag zur Erstellung von Vorentwürfen zu
einem Wirtschafts- und Personalgebäude in Biberach erhalten.
Diesem Auftrag ist Gaupp zwischenzeitlich nachgekommen. Der
vorliegende Entwurf ist unter Beteiligung der Kreisbaiuneister
stelle auf die von der Verwaltung mit Architekt Schimmel-
schmidt in Marl ausgearbeiteten Programmstellungen und glo
balen Lösungsgrundlagen abgestimmt, wobei auch die Schwester
Oberin und die Küchenschwester des Kreiskrankenhauses ge
hört wurden.
Die vorliegenden Bauplanentwürfe werden erneut eingehend
erläutert. An einem anschaulichen Modell sind die Wirt
schaft seinrichtungen dargestellt worden, sodaß eine leichte
re Information über das vorgesehene Projekt möglich ist.
In der sehr regen Aussprache kommt der Kreisrat nach ein
gehender Erörterung schließlich zu der einstimmigen Auf
fassung, daß die vorliegenden Entwürfe alle voraussehbaren
Gesichtspunkte enthalten und daß man bei der Besichtigungs
fahrt in anderen Kreiskrankenhäusern nichts besseres ge
sehen hat. Lediglich die Unterbringung der sogenannten
Schmutzküche(Gemüseputzraum, Kartoffelwäsch-und-schälraum)
bringt eine längere Debatte darüber, ob nicht die Ver
legung dieses Teils der Küche in Räumen außerhalb der Zen
tralküche zweckmässig wäre. Nach recht eingehender Debatte
in dieser Angelegenheit kommt der Kreisrat schließlich zu
der Auffassung, daß die Belassung in der Hauptküche möglich
ist, weil durch die heutigen technischen Hilfsmittel ge
währleistet werden kann, daß auch die Schmutzküche in
einem einwandfreien und sauberen Zustand bleibt.