Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Erster Teil: Öffentliche Sitzung. 
Keine Beratungsgegenstände. 
Zweiter Teil: Nicht öffentliche Sitzung. 
§ 1 
Erstellung eines neuen Wirtschafts-und Personal 
gebäudes für das Kreiskrankenhaus Biberach. 
Die heutige Beratung dieses Gegenstandes sieht vor, die 
Erörterung der Angelegenheit, die in der Kreisratssitzung 
vom 12.Mai 1956 § 9 begonnen wurde, fortzuführen mit dem Ziel, 
einen entsprechenden Antrag an den Kreistag zu beschließen. 
Zwischenzeitlich war der Kreisrat im Beisein der Verwaltung, 
des Kreisbaumeisters Maier und der Architekten Gaupp sen. und 
jun. vom 14. - 16.Mai 1956 auf einer Besichtigungsfahrt zum 
Studium verschiedener Wirtschafts- und Personaleinrichtungen 
in anderen Krankenhäusern. Besichtigt wurden Wirtschaftsein 
richtungen und Personalunterkünfte in dan Krankenhäusern 
Singen, Offenburg, Rottweil, Balingen, Aalen und Heidenheim. 
Gemäß Kreisratsbeschluß vom 17.12.1955 hat Architekt Gaupp 
in Biberach den Auftrag zur Erstellung von Vorentwürfen zu 
einem Wirtschafts- und Personalgebäude in Biberach erhalten. 
Diesem Auftrag ist Gaupp zwischenzeitlich nachgekommen. Der 
vorliegende Entwurf ist unter Beteiligung der Kreisbaiuneister 
stelle auf die von der Verwaltung mit Architekt Schimmel- 
schmidt in Marl ausgearbeiteten Programmstellungen und glo 
balen Lösungsgrundlagen abgestimmt, wobei auch die Schwester 
Oberin und die Küchenschwester des Kreiskrankenhauses ge 
hört wurden. 
Die vorliegenden Bauplanentwürfe werden erneut eingehend 
erläutert. An einem anschaulichen Modell sind die Wirt 
schaft seinrichtungen dargestellt worden, sodaß eine leichte 
re Information über das vorgesehene Projekt möglich ist. 
In der sehr regen Aussprache kommt der Kreisrat nach ein 
gehender Erörterung schließlich zu der einstimmigen Auf 
fassung, daß die vorliegenden Entwürfe alle voraussehbaren 
Gesichtspunkte enthalten und daß man bei der Besichtigungs 
fahrt in anderen Kreiskrankenhäusern nichts besseres ge 
sehen hat. Lediglich die Unterbringung der sogenannten 
Schmutzküche(Gemüseputzraum, Kartoffelwäsch-und-schälraum) 
bringt eine längere Debatte darüber, ob nicht die Ver 
legung dieses Teils der Küche in Räumen außerhalb der Zen 
tralküche zweckmässig wäre. Nach recht eingehender Debatte 
in dieser Angelegenheit kommt der Kreisrat schließlich zu 
der Auffassung, daß die Belassung in der Hauptküche möglich 
ist, weil durch die heutigen technischen Hilfsmittel ge 
währleistet werden kann, daß auch die Schmutzküche in 
einem einwandfreien und sauberen Zustand bleibt.
	        
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