Nach Abschluß der Debatte über den Bauplanentwurf wer
den seitens der Verwaltung die Kosten für das vorgesehene
Wirtschafts- und Dersonalgebäude erläutert. Dabei wird
vorweg darauf hingewiesen, daß die Kosten vorerst nur
überschlägig berechnet werden können. Eine detaillierte
Kostenberechnung auf Grund ausgearbeiteter Baumassenpläne
kann erst verlangt werden, wenn der Entwurf gebilligt und
ein Architektenauftrag erteilt ist. Den vorläufigen An
schlägen liegen Berechnungen nach cbm-umbauten Raumes zu
Grunde. Die endgültigen Zahlen werden bis zur Verabschie
dung des Haushaltsplans 1956, in dem auch die Finanzierung
geregelt werden soll, von der Verwaltung vorgelegt. Die
vorläufigen geschätzten Anschläge werden vorgetragen. Sie
betragen
A. Reine Baukosten nach den Kostenschätzungen der
Architekten Gaupp nach dem umbauten I
laum
für die Küche mit Vorratsräumen
rd.
252
000,
—DM
für die Waschküche
n
85
000,
—DM
für die Verbindungsgänge
50
700,
—DM
für die Personalräume
n
■ 206
000;
—DM
für die Erdarbeiten u.Außenanlagen
II
88
500,
—DM
für verschiedenes und zur Abgrenzung
f!
57
000,
—DM
für den Schweinestall
11
27
000,
—DM
zusammen
rund
725
000,
—DM.
B. An weiteren Kosten werden anfallen:
Honorare und Nebenkosten
rd.
68
000,
—DM
Leichenraum mit Nebenraum
n
10
000,
—DM
Ausgleichen des gesamten Hofraumes
rr
12
000,
—DM
Ausbau der Heizungsanlage
Einrichtungen grob geschätzt auf
u
25
000,
—DM
mindestens
bis 150 000 DM
II
100
000,
—DM
Die nach vorläufigen Berechnungen zu
veranschlagenden Gesamtkosten für das
Personal- und Wirtschaftsgebäude be
tragen somit voraussichtlich rund 950 000,—DM.
In dieser Summe ist der an sich sehr wünschenswerte Aufbau
eines dritten Stockwerks, in dem weitere Fersonalunterkünfte
vorgesehen wären, nicht enthalten. Der Kreisrat vertritt die
Auffassung, daß die Erstellung dieses dritten Stockes aus
Kostengründen auch noch zurückgestellt bleiben Soll.
Auch die Einzelheiten der Finanzierung stehen noch nicht
endgültig fest. Die Festsetzung soll erfolgen, wenn die
noch offenen Fragen des Haushaltsplans 1956 besser übersehen
werden können. Überschlägigen Berechnungen zufolge kann aber
angenommen werden, daß die Finanzierung eines Betrages von
950 000 DM im ausserordentlichen Haushaltsplan des Rechnungs
jahres 1956 möglich sein wird. Dabei soll die vorhandene
Rücklage verwendet bezw. andere Rücklagen durch innere Ver
schuldung in Anspruch genommen werden, was zusammen etwa