Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

Nach Abschluß der Debatte über den Bauplanentwurf wer 
den seitens der Verwaltung die Kosten für das vorgesehene 
Wirtschafts- und Dersonalgebäude erläutert. Dabei wird 
vorweg darauf hingewiesen, daß die Kosten vorerst nur 
überschlägig berechnet werden können. Eine detaillierte 
Kostenberechnung auf Grund ausgearbeiteter Baumassenpläne 
kann erst verlangt werden, wenn der Entwurf gebilligt und 
ein Architektenauftrag erteilt ist. Den vorläufigen An 
schlägen liegen Berechnungen nach cbm-umbauten Raumes zu 
Grunde. Die endgültigen Zahlen werden bis zur Verabschie 
dung des Haushaltsplans 1956, in dem auch die Finanzierung 
geregelt werden soll, von der Verwaltung vorgelegt. Die 
vorläufigen geschätzten Anschläge werden vorgetragen. Sie 
betragen 
A. Reine Baukosten nach den Kostenschätzungen der 
Architekten Gaupp nach dem umbauten I 
laum 
für die Küche mit Vorratsräumen 
rd. 
252 
000, 
—DM 
für die Waschküche 
n 
85 
000, 
—DM 
für die Verbindungsgänge 
50 
700, 
—DM 
für die Personalräume 
n 
■ 206 
000; 
—DM 
für die Erdarbeiten u.Außenanlagen 
II 
88 
500, 
—DM 
für verschiedenes und zur Abgrenzung 
f! 
57 
000, 
—DM 
für den Schweinestall 
11 
27 
000, 
—DM 
zusammen 
rund 
725 
000, 
—DM. 
B. An weiteren Kosten werden anfallen: 
Honorare und Nebenkosten 
rd. 
68 
000, 
—DM 
Leichenraum mit Nebenraum 
n 
10 
000, 
—DM 
Ausgleichen des gesamten Hofraumes 
rr 
12 
000, 
—DM 
Ausbau der Heizungsanlage 
Einrichtungen grob geschätzt auf 
u 
25 
000, 
—DM 
mindestens 
bis 150 000 DM 
II 
100 
000, 
—DM 
Die nach vorläufigen Berechnungen zu 
veranschlagenden Gesamtkosten für das 
Personal- und Wirtschaftsgebäude be 
tragen somit voraussichtlich rund 950 000,—DM. 
In dieser Summe ist der an sich sehr wünschenswerte Aufbau 
eines dritten Stockwerks, in dem weitere Fersonalunterkünfte 
vorgesehen wären, nicht enthalten. Der Kreisrat vertritt die 
Auffassung, daß die Erstellung dieses dritten Stockes aus 
Kostengründen auch noch zurückgestellt bleiben Soll. 
Auch die Einzelheiten der Finanzierung stehen noch nicht 
endgültig fest. Die Festsetzung soll erfolgen, wenn die 
noch offenen Fragen des Haushaltsplans 1956 besser übersehen 
werden können. Überschlägigen Berechnungen zufolge kann aber 
angenommen werden, daß die Finanzierung eines Betrages von 
950 000 DM im ausserordentlichen Haushaltsplan des Rechnungs 
jahres 1956 möglich sein wird. Dabei soll die vorhandene 
Rücklage verwendet bezw. andere Rücklagen durch innere Ver 
schuldung in Anspruch genommen werden, was zusammen etwa
	        
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