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Binstellunp; von Verwaltungspraktikanten.
Im Verlaufe der nächsten Wochen werden in Haigerloch die
Prüfungen für den gehobenen Verwaltungsdienst abgehalten.
Zwei Verwaltungskandidaten der staatlichen Verwaltungsschule
Haigerloch, die in Biberach beheimatet sind, sind bei der
Verwaltung vorstellig geworden und haben sich als Praktikant
beworben. Der Verwaltung war es dabei nicht möglich, eine def-
finitive Zusage zu «geben, da der Stellenplan die Einstellung
von Verwaltungspraktikanten nicht zulässt.
Die Verwaltung hat sich seit längerer' Zeit um die Ein
stellung eines oder mehrerer Vermaltungspraktikanten bemüht,
ohne jedoch seither zum Erfolge zu kommen. Venn nunmehr 2 ge
eignete Bewerbungen vorliegen,« sollte diese Gelegenheit be
nützt werden, 1 oder 2 jüngere geprüfte Verwaltungsbeamte als
ap. Inspektoren einzustellen. Dabei wäre beabsichtigt, die bei
den Praktikanten zunächst in der Kreispflege zu verwenden. Im
Palle der Bewährung bestünde die Möglichkeit, einen der Prak
tikanten der Kreisverbandskasse zuzuteilen, xc Kassenleiter
KreisOberinspektor Hohl im Verlaufe dieses Sommers altershalber
in den Ruhestand tritt. Der zweite Praktikant müßte möglicher
weise dem Jugendamt zugewiesen werden, da nach einem vorliegen
den Prüfungsbericht der Vürtt. Prüfungsanstalt für Körperschaf
ten das Jugendamt' nicht genügend besetzt ist, zumal das Jugend
amt auf Grund der T-Tovelle zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz in
absehbarer Zeit mit der Zuteilung weiterer Aufgaben rechnen
muß. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang ferner, daß Kreis
oberinspektor Kauthe vom Jugendamt ebenfalls schon 60 Jahre alt
ist.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, «die jetzt aufgetretene
Möglichkeit zu nützen und die beiden Bewerbungen vorbehältlich
des Nachweises einer ordentlichen Prüfung anzunehmen. Die for
mellen Voraussetzungen sollen d.abei mit Wirkung ab 1.4.1956 im
Stellenplan "geschaffen werden.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
°1) Die Verwaltung zu ermächtigen, den Bewerbern Dörflinger und
'Jeher aus Biberach eine Zusage zur Einstellung als Ver-
waltungspraktikant zu erteilen vorbehältlich des Nachweises
einer erfolgreichen Ablegung der Prüfung für den gehobenen
V e mal tung s d i ens t.
2) Im Stellenplan ab 1.4.1956 entsprechende Praktikantenste11en
aufzunehmen.