Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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den vorliegenden Entwurf über die Erstellung eines Wirt 
schafts- und Personalgebäudes für das Kreiskrankenhaus 
Biberach zu genehmigen und-das Architektenbüro G-aupp in 
Biberach mit der Durchführung zu beauftragen. Die ge 
schätzte Baukostensumme ist vorbehältlich der Ausarbeitung 
des endgültigen Planes und der endgültigen Kostenvoran 
schläge auf 950 000 DM festzusetzen. 
§ 2 
Übergangsmaßnahmen anlässlich der Erstellung eines 
Wirtschafts- und Personalgebäudes für das Kreis 
krankenhaus Biberach. 
Im Palle der Erstellung eines Wirtschafts- und Perso 
nalgebäudes für das Kreiskrankenhaus Biberach sollten als 
bald nach Genehmigung des Gesamtprojekts durch den Kreistag 
einige Übergangsmaßnahmen getroffen werden. Das ist auch 
notwendig, um den Baubeginn voranzutreiben. Im.einzelnen 
handelt es sich um folgende Maßnahmen: 
Alsbald nach Genehmigung des Projekts soll eine Aus 
schreibung und Einholung von Angeboten über den Abbruch der 
derzeitigen Wirtschaftseinrichtungen erfolgen, da auf diesem 
Gelände das neue Gebäude erstellt werden soll. Die derzeiti 
gen Wirtschaftseinrichtungen, die mehr Schuppencharakter 
haben, sind unbrauchbar und nicht mehr verwertbar. 
Die Weiterführung des Wäschereibetriebs soll in der 
Weise erfolgen, daß eine kleine Haushaltswäschereimaschine, 
die später ebenfalls benötigt wird, angeschafft wird, um 
den dringendsten Wäschebedarf täglich reinigen zu können. 
Die Großwäsche soll an die in Frage kommenden Wäschereibe 
triebe in Biberach vergeben werden. 
Da auch der alte Schweinestall sofort abgebrochen wer 
den muß, soll dessen Heubau möglichst unverzüglich erfolgen. 
Damit wäre gewährleistet, daß auch während des größten Teils 
der Bauzeit eine wirtschaftliche Verwertung der Abfälle mög 
lich ist. Da der neue Schweinestall zudem weiter abgesetzt 
vom Wirtschafts- und Personalgebäude in der Nähe des Hühner 
stalles errichtet werden soll, ist auch ein unmittelbarer 
Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschafts- und Per 
sonalgebäudes nicht gegeben und eine Vorwegerstellung mög 
lich. 
Die Verwaltung bittet auch um Genehmigung zur Vorver 
handlung mit Fachberatungsfirmen über die Einrichtungen des 
Wirtschaftsgebäudes, um dem Kreisrat zu gegebener Zeit 
kostenmässig detaillierte Kostenvorschläge unterbreiten zu 
können. Die Verwaltung will dabei bestrebt sein, eine solche 
Fachberatung ohne Kosten zu erreichen. Soweit aber unabwend 
bare Beratungskosten entstehen, wird eine entsprechende Aus 
gabenermächtigung beantragt.
	        
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