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den vorliegenden Entwurf über die Erstellung eines Wirt
schafts- und Personalgebäudes für das Kreiskrankenhaus
Biberach zu genehmigen und-das Architektenbüro G-aupp in
Biberach mit der Durchführung zu beauftragen. Die ge
schätzte Baukostensumme ist vorbehältlich der Ausarbeitung
des endgültigen Planes und der endgültigen Kostenvoran
schläge auf 950 000 DM festzusetzen.
§ 2
Übergangsmaßnahmen anlässlich der Erstellung eines
Wirtschafts- und Personalgebäudes für das Kreis
krankenhaus Biberach.
Im Palle der Erstellung eines Wirtschafts- und Perso
nalgebäudes für das Kreiskrankenhaus Biberach sollten als
bald nach Genehmigung des Gesamtprojekts durch den Kreistag
einige Übergangsmaßnahmen getroffen werden. Das ist auch
notwendig, um den Baubeginn voranzutreiben. Im.einzelnen
handelt es sich um folgende Maßnahmen:
Alsbald nach Genehmigung des Projekts soll eine Aus
schreibung und Einholung von Angeboten über den Abbruch der
derzeitigen Wirtschaftseinrichtungen erfolgen, da auf diesem
Gelände das neue Gebäude erstellt werden soll. Die derzeiti
gen Wirtschaftseinrichtungen, die mehr Schuppencharakter
haben, sind unbrauchbar und nicht mehr verwertbar.
Die Weiterführung des Wäschereibetriebs soll in der
Weise erfolgen, daß eine kleine Haushaltswäschereimaschine,
die später ebenfalls benötigt wird, angeschafft wird, um
den dringendsten Wäschebedarf täglich reinigen zu können.
Die Großwäsche soll an die in Frage kommenden Wäschereibe
triebe in Biberach vergeben werden.
Da auch der alte Schweinestall sofort abgebrochen wer
den muß, soll dessen Heubau möglichst unverzüglich erfolgen.
Damit wäre gewährleistet, daß auch während des größten Teils
der Bauzeit eine wirtschaftliche Verwertung der Abfälle mög
lich ist. Da der neue Schweinestall zudem weiter abgesetzt
vom Wirtschafts- und Personalgebäude in der Nähe des Hühner
stalles errichtet werden soll, ist auch ein unmittelbarer
Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschafts- und Per
sonalgebäudes nicht gegeben und eine Vorwegerstellung mög
lich.
Die Verwaltung bittet auch um Genehmigung zur Vorver
handlung mit Fachberatungsfirmen über die Einrichtungen des
Wirtschaftsgebäudes, um dem Kreisrat zu gegebener Zeit
kostenmässig detaillierte Kostenvorschläge unterbreiten zu
können. Die Verwaltung will dabei bestrebt sein, eine solche
Fachberatung ohne Kosten zu erreichen. Soweit aber unabwend
bare Beratungskosten entstehen, wird eine entsprechende Aus
gabenermächtigung beantragt.