Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Nach Beratung wird vorbehältlich der Genehmigung 
des Gesamtprojekts in der Sitzung des Kreistags am 
26. Hai 1956 einstimmig 
' beschlossen; 
1) die Verwaltung zu beauftragen, alsbald nach Genehmigung 
des Projekts eine Ausschreibung und Einholung von Ange 
boten über den Abbruch der derzeitigen Wirtschaftsein 
richtungen vorzunehmen; 
2) die Beschaffung einer kleinen Haushaltswäschereimaschi 
ne zu genehmigen; 
3) die Ermächtigung zur Reinigung der Großwäsche in den 
Wäschereibetrieben in Biberach nach näherer Regelung 
durch die Verwaltung zu erteilen; 
4) die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Maß 
nahmen einzuleiten, die zur sofortigen Neuerstellung 
des Schweinestalles notwendig sind; 
5) die Verwaltung zu ermächtigen, wegen der Beschaffung 
der Einrichtungen mit Fachberatungsfirmen zu verhandeln 
und etwaige unabwendbare Ausgaben für die Beratung zu 
genehmigen. 
§ 5 
Abschluss eines Architektenvertrages mit Architekt Gaupp, 
Im Falle der Genehmigung der Erstellung eines Wirt 
schafts- und Personalgebäudes für das Kreiskrankenhaus Bi 
berach durch den Kreistag und eine Auftragserteilung an 
einen Architekten, ist der unverzügliche Abschluss eines 
Architektenvertrags notwendig. Der von der Verwaltung aus 
gearbeitete Entwurf wird dem Kreisrat im Wortlaut bekannt- 
gegeben. Der Architektenvertragsentwurf ist auch mit Archi 
tekt Gaupp abgesprochen und hat dessen grundsätzliche Zu 
stimmung mit Ausnahme der endgültigen Festlegung eines 
Nachlasses gefunden. In dem Entwurf sind die Gesichtspunkte, 
die für einen öffentlichen Auftraggeber bedeutsam sind und 
die auch bei den Erfahrungen anlässlich der Erweiterung 
des Kreiskrankenhauses Biberach gemacht wurden, berücksich 
tigt worden. Im ganzen betrachtet kann der Entwurf, der im 
übrigen nur im Zusammenhang mit den Grundstücksverhand 
lungen mit Architekt Gaupp (vergleiche § 4 dieser Nieder 
schrift) betrachtet werden kann, als günstig bezeichnet 
werden, was von den Kreisräten übereinstimmend festge 
stellt wird.
	        
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