Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

8 
Der Entwurf sieht eine Gebührenabrechnung nach 
Bauklasse III vor, abgerechnet wird, im Grundsatz nach 
Kostenanschlagssumme, wobei Besonderheiten jedoch zu be 
rücksichtigen sind. Die Nebenleistungen sollen durch die 
Leistungen der Verwaltung einschl. der Fachberatung des 
Architekten SchimmelSchmidt abgegolten sein. Die Verwal 
tung hat ausserdem mit Gaupp einen Nachlaß von 5 % des 
Honorars ausgehandelt; sie ist aber der Meinung, daß 
Gaupp vom Kreisrat zu einem Nachlaß bis maximal 10 % 
bewegt werden kann. 
Die Auswahl der Unternehmer und die Vergebung von 
Leistungen ist dem Bauherrn vorbehalten, dessen Entschei 
dungen vom Architekten vollzogen werden. Die Verwaltung 
würde es für zweckmässig halten, die Auswahl der Unter 
nehmer (z.B. auch Statiker) und die Abfassung der Leistungs 
verzeichnisse ihrer Zuständigkeit zu überlassen und nur die 
Vergebungen selbst dem Kreisrat vorzubehalten. Diese Ab 
grenzung wird einmütig gebilligt. 
Die Architekten Gaupp sen. und jun. werden zu 
einer Aussprache über den Architektenvertrag zugezogen. 
Gaupp erklärt zu § 4 des Architektenvertrags, daß er den 
dort zitierten § 55 GOA. eingehend ausgelegt wissen wolle. 
Beispielsweise können seiner Auffassung nach die Kosten für 
Fachberatung, Lagepläne, die Bauaussteckung oder für Inse 
rate nicht zu Lasten des Architekten gehen. Dieser Auffassung 
wird seitens der Verwaltung und auch des Kreisrats beigetre 
ten. Die üblicherweise durch den Bauherrn bereitgestellten 
Unterlagen sollen auch in diesem Fall dem Architekten bereit 
gestellt werden; die Bestimmung soll sinngemäß den sogenann 
ten Auslagenersatz betreffen. 
Eine längere und eingehende Aussprache ergibt sich 
über den Nachlaß auf das Architektenhonorar. Zunächst ver 
tritt der Kreisrat die Auffassung, daß ein Nachlaß von 10 A 
zumutbar sei. Die gesamte Angelegenheit wird im Zusammen 
hang mit dem zur Entscheidung heranstehenden Grunderwerb er 
örtert. Schliesslich kommt ein Vermittlungsvorschlag des 
stellvertretenden Kreisrats Frommer zur Annahme durch den 
Kreisrat und die Architekten Gaupp über einen Nachlaß von 
7 
Architekt Gaupp versichert abschliessend, daß er 
den Architektenvertrag in der vorliegenden Fassung unter 
zeichnen werde. Nach Abschluß der Beratung wird einstimmig 
beschlossen , 
den von der Verwaltung vorgetragenen Entwurf eines Archi 
tektenvertrages vorbehältlich der Genehmigung des Gesamt 
projekts durch den Kreistag zu genehmigen und die Ver 
waltung zur Unterzeichnung zu ermächtigen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.