Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Kreisrat Handgretinger weist mit Nachdruck darauf hin, 
daß ein Kaufpreis von 15 DM je Quadratmeter überteuert 
sei, auch wenn es sich um ein gutes Baugelände in guter 
Lage handele. Es sei mit Sicherheit zu erwarten, daß aus 
der Öffentlichkeit an den Kreisrat Vorwürfe wegen Zu 
stimmung zu Preistreiberei herangetragen würden. Die 
öffentliche Hand dürfe gerade in der gegenwärtigen Situ 
ation der Preisteuerung kein schlechtes Beispiel geben. 
Falls keine annehmbare Einigung zustande komme, müsse 
er gegen die Angelegenheit stimmen. Kreisrat Harsch 
weist darauf hin, daß aus den Ausführungen des Archi 
tekten Gaupp im Kreisrat zu entnehmen sei, daß dessen 
Haltung unnachgiebig bleibe. Seiner Meinung nach müsse 
das Baugelände dem Landkreis gegebenenfalls auch 15,-DM 
wert sein. Er empfiehlt dringend den Kauf zu tätigen, 
da man einen Grunderwerb nur dann durchführen könne, 
wenn man einen Verkäufer finde. Er hält die jetzige 
Gelegenheit für einmalig. 
Nachdem Architekt Gaupp nochmals gehört wurde und er 
nach wie vor trotz allgemein angemeldeter starker Be 
denken auf seinem Kaufpreis beharrt, wird vom Kreisrat 
die Frage untersucht, inwieweit neben dem Kaufpreis eine 
zusätzliche Entschädigung für die gemachten Aufwendungen 
zur baureifen Erschliessung des Geländes gegeben werden 
kann. 
Nach längerer Beratung wird schließlich nach voraus 
gegangenem Einverständnis von Architekt Gaupp bei Stimm 
enthaltung des Kreisrats Handgretinger 
beschlossen: 
1) Das rund 3 000 qm große Baugelände für das Kreiskran 
kenhaus Biberach von Architekt Gaupp zu erwerben; 
2) einen Kaufpreis von 12,— DM je qm zu genehmigen; 
3) als pauschale Entschädigung für die Aufwendungen zur 
Erschließung des Baugeländes an Gaupp einen Betrag 
von 3,— DM je qm zu ersetzen; 
4) sämtliche Kaufpreisnebenk'osten einschließlich Grund 
erwerbssteuer und Vermögensabgabe zu übernehmen.
	        
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