10
Kreisrat Handgretinger weist mit Nachdruck darauf hin,
daß ein Kaufpreis von 15 DM je Quadratmeter überteuert
sei, auch wenn es sich um ein gutes Baugelände in guter
Lage handele. Es sei mit Sicherheit zu erwarten, daß aus
der Öffentlichkeit an den Kreisrat Vorwürfe wegen Zu
stimmung zu Preistreiberei herangetragen würden. Die
öffentliche Hand dürfe gerade in der gegenwärtigen Situ
ation der Preisteuerung kein schlechtes Beispiel geben.
Falls keine annehmbare Einigung zustande komme, müsse
er gegen die Angelegenheit stimmen. Kreisrat Harsch
weist darauf hin, daß aus den Ausführungen des Archi
tekten Gaupp im Kreisrat zu entnehmen sei, daß dessen
Haltung unnachgiebig bleibe. Seiner Meinung nach müsse
das Baugelände dem Landkreis gegebenenfalls auch 15,-DM
wert sein. Er empfiehlt dringend den Kauf zu tätigen,
da man einen Grunderwerb nur dann durchführen könne,
wenn man einen Verkäufer finde. Er hält die jetzige
Gelegenheit für einmalig.
Nachdem Architekt Gaupp nochmals gehört wurde und er
nach wie vor trotz allgemein angemeldeter starker Be
denken auf seinem Kaufpreis beharrt, wird vom Kreisrat
die Frage untersucht, inwieweit neben dem Kaufpreis eine
zusätzliche Entschädigung für die gemachten Aufwendungen
zur baureifen Erschliessung des Geländes gegeben werden
kann.
Nach längerer Beratung wird schließlich nach voraus
gegangenem Einverständnis von Architekt Gaupp bei Stimm
enthaltung des Kreisrats Handgretinger
beschlossen:
1) Das rund 3 000 qm große Baugelände für das Kreiskran
kenhaus Biberach von Architekt Gaupp zu erwerben;
2) einen Kaufpreis von 12,— DM je qm zu genehmigen;
3) als pauschale Entschädigung für die Aufwendungen zur
Erschließung des Baugeländes an Gaupp einen Betrag
von 3,— DM je qm zu ersetzen;
4) sämtliche Kaufpreisnebenk'osten einschließlich Grund
erwerbssteuer und Vermögensabgabe zu übernehmen.