Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

12 
§ 7 
Teilgeschäftsordnimg über Personalangelegenheiten, 
Bewirtschaftimgs-rmd Anordnmigsbefugnisse. 
Die neue LandkreisOrdnung brachte eine Änderung des 
materiellen Rechts auf dem Gebiete der Personalangelegen 
heiten und der Bewirtschaftungs-und Anordnungsbefugnisse. 
Die Satzung über die Zuständigkeit nach der KreisOrdnung 
vom 8.6.1955 und der Kreisratsbeschluß vom 16.4.1955 über 
die Übertragung von Zuständigkeiten zur Bewirtschaftung 
von Haushaltsmitteln und die Erteilung von Annahme-uyd 
AusZahlungsanordnungen sind daher gesetzlich überholt 
und nicht mehr anzuwenden. Eine ähnliche Regelung in 
der gesetzlich vorgeschriebenen Form ist aber zur prak 
tischen Abwicklung des Geschäftsablaufs unumgänglich 
notwendig. 
Es ist von der Verwaltung an sich vorgesehen, zu ge 
gebener Zeit eine Gesamtgeschäftsordnung auszuarbeiten. 
Hiefür steht aber im Augenblick die erforderliche Zeit 
noch nicht zur Verfügung. Es soll auch eine diesbezüg 
liche Mustergeschäftsordnung abgewartet werden. Es wur 
den deshalb zunächst nur Gegenstände in den Entwurf der 
Teilgeschäftsordnung aufgenommen, auf deren Vorhanden 
sein man wegen des Geschäftsablaufs nicht verzichten 
kann. 
Der Entwurf der Teilgeschäftsordnung wird im Wortlaut 
bekanntgegeben und den Kreisräten ausgehändigt. Kreisrat 
Dobler weist darauf hin, daß die vorgesehene allgemeine 
Ermächtigung des Kreisrats an den Landrat eine Vertrauens 
sache sei, die man nur in Verbindung mit der Person des 
Landrats sehen könne. Der Vorsitzende weist darauf hin, 
daß der Kreisrat jederzeit die Möglichkeit habe, diese 
Teilgeschäftsordnung aus gegebenem Anlaß zu ändern. Es 
wird einstimmig 
beschlossen, 
folgende Teilgeschäftsordnung zu erlassen: 
Beschluß des Kreisrats vom ig.Mai 1956 
über eine Teilgeschäftsordnung zu Personalangelegenhei- 
ten und die Bewirtschaftungsbefugnis auf' Grün d nFon 
Abs.2 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 der Landkreisord- 
nung vom 10.10.1955 Gesetzblatt Seite 207 " 
Der Kreisrat überträgt sein Entscheidungsrecht in Per 
sonalangelegenheiten uns! seine Zuständigkeit zur Bewirt 
schaftung von Haushaltsmitteln gemäß § 57 Abs. 2 der Land 
kreisordnung in folgendem Umfang auf den Landrat:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.