Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

14 
7) Stundimg von. Forderungen, bis 1 000 DM; 
8) Vereinbarung fortlaufender Ratenzahlungen von 
Schuldnern; 
9) Erlass und Niederschlagung von Forderungen im 
Betrag bis 500 DM im Einzelfall; 
10) Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben und 
-Einnahmen für sämtliche Verwaltungszweige wie 
in Ziffer 1. 
III. Jm Betrieb der Kreiskrankenhäuser: 
Einnahmen und Ausgaben außerhalb der laufenden 
Betriebsführung im Einzelfall bis zu 10 000 DM; 
innerhalb der laufenden Betriebsführung im vollen 
Umfang. 
IV. Unterhaltung der Landstraßen II.Ordnung u.Brücken: 
Die Bewirtschaftungsbefugnis hierüber obliegt 
dem Landrat, soweit nicht nach den sonderrechtlichen 
Bestimmungen der Leiter des Straßenbauamts zuständig 
ist. Bei Neu- und Umbauten gilt Abschnitt II Ziff.l. 
V. Fürsorgewesen und Jugendhilfe: 
Entscheidung in allen Einzelfällen der Fürsorge, 
Jugendhilfe und AmtsVormundschäften. 
VI. .7 ei sung s auf gab en: 
Die 'Bewirtschaftungsbefugnis ist in der Zustän 
digkeit des Landrats nach § 57 Abs.3 LKrO. enthalten. 
§ 5 
Diese Teilgeschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung 
in Kraft. Die gesetzlich überholte Satzung über die Zu 
ständigkeiten nach der Kreisordnung vom 8.6.1955 und der 
Kreisratsbeschluß vom 16.4.1955 über die Übertragung von 
Zuständigkeiten zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln 
und die Erteilung von Annahme- und Auszahlungsanordnungen 
sind nicht mehr anzuwenden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.