§ 36
Verlesung von Niederschriften.
Die Niederschrift über die Beratungen des Kreisrats vom
10. Juni 1954 wird vorgetragen.
Der Kreisrat nimmt hievon
ohne .Einwendungen Kenntnis.
§ 37
HaushaltsSatzung und Haushaltsplan des Zweckverbands
Oberschwäbische Elektrizitätswerke für das Rechnungsjahr 1954.
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat über die Haus
haltssatzung und den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1954 des
Zweckverbands, der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Danach
sollen an die Mitglieder des Verbands wie in den vergangen Jahren
500 000 DM ausgeschüttet werden. Von dem Inhalt des Haushaltsplans
nimmt der Kreisrat . .
ohne Einwendungen Kenntnis.