Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 1 
Schuldaufnähme des Kreisverbands. 
Nach der am 28.11.1953 beschlossenen HaushaltsSatzung des 
Kreisverbands Biberach war für die Endfinanzierung des Kreiskranken 
hauses in Biberach ein Schuldaufnahmebedarf von 300 000 N ausgewie 
sen. 150 000 N hievon wurden bei der KreisSparkasse Biberach mit 
Genehmigung des Kreisrats vom 7.11.1953 und aufsichtsbehördlicher 
Genehmigung aufgenommen. Die weiteren 150 000 SM wurden zunächst 
offen gelassen, da noch nicht zu übersehen war, ob sie im vollen 
Umfange tatsächlich benötigt werden würden. Nach dem gegenwärtigen 
Stand der Endabrechnung und der Tatsache, daß die ursprünglich in 
Aussicht gestellten Staatszuschüsse nicht voll eingehalten werden, 
steht fest, daß auch die restlichen 150 000 DM voll zur Deckung der 
Ausgaben für das ausserordentliche Unternehmen Kreiskrankenhaus- 
erwelterungs- und Umbau Biberach benötigt werden. 
Die KreisSparkasse Biberach hat sich bereit erklärt, auch 
dieses Darlehen dem Kreisverband zu einem Zinssatz von 7 % mit 
einer 20-jährigen Laufzeit auszuleihen. Die jährliche Tilgungsrate 
wäre festbleibend 7 500 N. Entsprechend dem Antrag der Verwaltung 
wird 
beschlossen; 
1) 150 000 N Darlehen bei der KreisSparkasse Biberach zu 7 % Ver 
zinsung und mit einer Laufzeit von 20 Jahren zur Endfinanzierung 
des Kreiskrankenhausbaues Biberach aufzunehmen.. 
2) Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Schuldaufnähme ein 
zuholen. ' '
	        
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