- Z -
§ 1
Schuldaufnähme des Kreisverbands.
Nach der am 28.11.1953 beschlossenen HaushaltsSatzung des
Kreisverbands Biberach war für die Endfinanzierung des Kreiskranken
hauses in Biberach ein Schuldaufnahmebedarf von 300 000 N ausgewie
sen. 150 000 N hievon wurden bei der KreisSparkasse Biberach mit
Genehmigung des Kreisrats vom 7.11.1953 und aufsichtsbehördlicher
Genehmigung aufgenommen. Die weiteren 150 000 SM wurden zunächst
offen gelassen, da noch nicht zu übersehen war, ob sie im vollen
Umfange tatsächlich benötigt werden würden. Nach dem gegenwärtigen
Stand der Endabrechnung und der Tatsache, daß die ursprünglich in
Aussicht gestellten Staatszuschüsse nicht voll eingehalten werden,
steht fest, daß auch die restlichen 150 000 DM voll zur Deckung der
Ausgaben für das ausserordentliche Unternehmen Kreiskrankenhaus-
erwelterungs- und Umbau Biberach benötigt werden.
Die KreisSparkasse Biberach hat sich bereit erklärt, auch
dieses Darlehen dem Kreisverband zu einem Zinssatz von 7 % mit
einer 20-jährigen Laufzeit auszuleihen. Die jährliche Tilgungsrate
wäre festbleibend 7 500 N. Entsprechend dem Antrag der Verwaltung
wird
beschlossen;
1) 150 000 N Darlehen bei der KreisSparkasse Biberach zu 7 % Ver
zinsung und mit einer Laufzeit von 20 Jahren zur Endfinanzierung
des Kreiskrankenhausbaues Biberach aufzunehmen..
2) Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Schuldaufnähme ein
zuholen. ' '