Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 2 
Beschaffung einer neuen Röntgenanlage für das Kreis- 
krankenhaus Laupheim. 
Die gegenwärtige, mehr als 20 Jahre alte Röntgenanlage im Kreis 
krankenhaus Laupheim entspricht seit längerer Zeit nicht mehr,den 
Anforderungen einer neuzeitlichen medizinischen Behandlung. Diese ^Tat 
sache wird immer mehr den Berufsgenossenschaften und auch der Bevöl 
kerung bekannt, weil schon wiederholt.schlechte Röntgenaufnahmen zu 
rückgewiesen upd wiederholt werden mußten. Es besteht deshalb die Ge 
fahr, daß das Kreiskrankenhaus Laupheim seinen guten Ruf verliert und 
die Berufsgenossenschaften die Anerkennung als Unfallkrankenhaus mit 
Gutachtertätigkeit zurückziehen. Die Notwendigkeit des Kaufs einer 
neuen Anlage ist aus all diesen Gründen heraus unumgänglich und unbe 
streitbar notwendig. Die Schwierigkeiten bei der Beschaffung einer 
neuen Anlage liegen an den räumlichen Gegebenheiten. Die Verwaltung 
hat sich im Benehmen mit den Ärzten des Kreiskrankenhauses Laupheim 
seit 2 Jahren um eine geeignete räumliche Gestaltung bemüht und neuer 
dings eine Lösung gefunden, die den Vorstellungen aller Beteiligten 
entspricht. 
Zum formellen Verfahren wird bemerkt, daß in der Sache heute ein 
Beschluß über die Durchführung der notwendigen Maßnahmen herbeizu 
führen wäre, vorbehältlich der Bereitstellung entsprechender Mittel 
durch den Kreistag bei der Haushaltsplanberatung. 
Der Plan für die Umbauarbeiten wird vorgetragen und den Kreis 
rat smit gliedern zur Einsichtnahme umgereicht. Kreisamtsrat Rack weist 
darauf hin, daß es sich bei dem vorgeschlagenen Plan um eine Lösung 
auf lange Sicht handle, die den ärztlichen Anforderungen durchaus ge 
nügen würde-. Die Kosten für den Umbau betragen rund ZV - Z2 000 DM. 
Das günstige an dem vorgetragenen Planentwurf sei, daß es gelingen 
wird, ohne Änderung der Aussenfasade des Hauses, die besonders hohe 
Kosten verursacht hätte, die unbedingt notwendigen 1 Räume für den 
Röntgenbetrieb durch Veränderung der räumlichen Gegebenheiten einzu 
bauen. Bei Billigung dieses Planes würde das derzeitige Nähzimmer in 
den Bereich der Röntgenstation einbezogen und müßte deshalb verlegt 
werden. Eine Verlegung in einen der oberen Stöcke, wie es ursprünglic- 
von Verwaltungsseite aus gedacht war, ist nach der Auffassung der 
Schwester Oberin des Hauses nicht möglich, weil die Nähmaschinen im 
Nähzimmer Lärm sowohl nach unten als auch nach der Seite entwickln,um 
dadurch Lärmstörungen im Krankenbereich entstehen. Dieser Einwand ist 
zutreffend. Es wäre deshalb richtiger, als künftiges,Nähzimmer das 
derzeitige Verwaltungszimmer zu benutzen. Diese Möglichkeit würde sic 
mit den weiteren Bestrebungen über die Verlegung der Verwaltung in 
Nähe des Eingangs koordinieren. Mit einer Verlegung der Verwaltung zm 
Haupteingang des Kreiskrankenhauses lassen sich verschiedene sehr 
wünschenswerte Verbesserungen erreichen, da die Verwaltung seither 
für die Besucher des Hauses abgelegen war. Es sind grundsätzlich 2 
Möglichkeiten vorhanden, die Verwaltung in der Nähe des Haupt eingangs 
des Kreiskrankenhauses unterzubringen und zwar im Erdgeschoss links 
oder rechts des Eingangs, wovon die Lösung rechts wesentlich vorteil-
	        
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