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§ 2
Beschaffung einer neuen Röntgenanlage für das Kreis-
krankenhaus Laupheim.
Die gegenwärtige, mehr als 20 Jahre alte Röntgenanlage im Kreis
krankenhaus Laupheim entspricht seit längerer Zeit nicht mehr,den
Anforderungen einer neuzeitlichen medizinischen Behandlung. Diese ^Tat
sache wird immer mehr den Berufsgenossenschaften und auch der Bevöl
kerung bekannt, weil schon wiederholt.schlechte Röntgenaufnahmen zu
rückgewiesen upd wiederholt werden mußten. Es besteht deshalb die Ge
fahr, daß das Kreiskrankenhaus Laupheim seinen guten Ruf verliert und
die Berufsgenossenschaften die Anerkennung als Unfallkrankenhaus mit
Gutachtertätigkeit zurückziehen. Die Notwendigkeit des Kaufs einer
neuen Anlage ist aus all diesen Gründen heraus unumgänglich und unbe
streitbar notwendig. Die Schwierigkeiten bei der Beschaffung einer
neuen Anlage liegen an den räumlichen Gegebenheiten. Die Verwaltung
hat sich im Benehmen mit den Ärzten des Kreiskrankenhauses Laupheim
seit 2 Jahren um eine geeignete räumliche Gestaltung bemüht und neuer
dings eine Lösung gefunden, die den Vorstellungen aller Beteiligten
entspricht.
Zum formellen Verfahren wird bemerkt, daß in der Sache heute ein
Beschluß über die Durchführung der notwendigen Maßnahmen herbeizu
führen wäre, vorbehältlich der Bereitstellung entsprechender Mittel
durch den Kreistag bei der Haushaltsplanberatung.
Der Plan für die Umbauarbeiten wird vorgetragen und den Kreis
rat smit gliedern zur Einsichtnahme umgereicht. Kreisamtsrat Rack weist
darauf hin, daß es sich bei dem vorgeschlagenen Plan um eine Lösung
auf lange Sicht handle, die den ärztlichen Anforderungen durchaus ge
nügen würde-. Die Kosten für den Umbau betragen rund ZV - Z2 000 DM.
Das günstige an dem vorgetragenen Planentwurf sei, daß es gelingen
wird, ohne Änderung der Aussenfasade des Hauses, die besonders hohe
Kosten verursacht hätte, die unbedingt notwendigen 1 Räume für den
Röntgenbetrieb durch Veränderung der räumlichen Gegebenheiten einzu
bauen. Bei Billigung dieses Planes würde das derzeitige Nähzimmer in
den Bereich der Röntgenstation einbezogen und müßte deshalb verlegt
werden. Eine Verlegung in einen der oberen Stöcke, wie es ursprünglic-
von Verwaltungsseite aus gedacht war, ist nach der Auffassung der
Schwester Oberin des Hauses nicht möglich, weil die Nähmaschinen im
Nähzimmer Lärm sowohl nach unten als auch nach der Seite entwickln,um
dadurch Lärmstörungen im Krankenbereich entstehen. Dieser Einwand ist
zutreffend. Es wäre deshalb richtiger, als künftiges,Nähzimmer das
derzeitige Verwaltungszimmer zu benutzen. Diese Möglichkeit würde sic
mit den weiteren Bestrebungen über die Verlegung der Verwaltung in
Nähe des Eingangs koordinieren. Mit einer Verlegung der Verwaltung zm
Haupteingang des Kreiskrankenhauses lassen sich verschiedene sehr
wünschenswerte Verbesserungen erreichen, da die Verwaltung seither
für die Besucher des Hauses abgelegen war. Es sind grundsätzlich 2
Möglichkeiten vorhanden, die Verwaltung in der Nähe des Haupt eingangs
des Kreiskrankenhauses unterzubringen und zwar im Erdgeschoss links
oder rechts des Eingangs, wovon die Lösung rechts wesentlich vorteil-