Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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hafter wäre. Die Kosten hiefür sind auf etwa 8 000 DM zu veranschlagen 
Als Voraussetzung dieser Verlegung der Verwaltung müßten für Z bisher 
dort provisorisch untergebrachte Dienstmädchen neue Unterkünfte ge 
schaffen werden. Es liesse sich dabei ermöglichen, im Dachgeschoss 
einen weiteren Raum einzubauen, wobei damit gleichzeitig auch ein 
seit längerer Zeit bestehendes weiteres Problem gelöst werden könnte. 
Für die Ordensschwestern besteht die Ordensvorschrift der Unter 
bringung innerhalb einer Klausur. In unserem Kreiskrankenhaus Laup 
heim war eine solche Möglichkeit wegen der beschränkten Unterkünfte 
nicht möglich, sodass einige Schwestern ausserhalb der Klausur ihre 
Unterkunft hatten. Beim Einbau eines weiteren Zimmers könnten ent 
sprechende Umbelegungen diesen den Ordensregeln widersprechenden 
Zustand völlig beseitigen und die bisherigen externen Schlafräume 
für die Unterbringung der Dienstmädchen verwendet werden. Alle diese 
Baumaßnahmen müßten nach den voraussichtlichen Kostenberechnungen 
der Kreisbaumeisterstelle mit 43 - 45 000 DM Baukosten berechnet 
werden. « 
Mitglied Leger vertritt die Auffassung, daß die alte Anlage 
ohne Zweifel nicht mehr den Erfordernissen entspreche und es deshalb 
Pflicht des Kreisverbands sei, eine neue moderne Anlage einzubauen. 
Mitglied Huberle teilt mit, daß er die derzeitige Anlage in Laupheim 
angesehen habe und sich vom örtlichen Sachbearbeiter den heute vorge 
tragenen Plan an Ort und Stelle habe erläutern lassen. Er findet die . 
vorgetragenen PlänH/Aehr gut und schlage deshalb vor, den Anträgen 
der Verwaltung stattzugeben. Kreisamtsrat Rack stellt in diesem Zu 
sammenhang noch fest, daß auch die Ärzte mit den vorgetragenen Plänen 
sehr zufrieden seien. Lediglich der endgültige Aufbau der chirur 
gischen Ambulanz bleibe noch offen; das habe aber mit der gegenwär 
tigen Lösung nichts zu tun, sondern müsse einer späteren Lösung Vor 
behalten bleiben. 
Mitglied Harsch hält die Anschaffung eines Geräts für Tiefen 
therapie für notwendig, wobei er die Frage offen lässt, ob man eine 
solche Anlage in Laupheim oder zweckmässigerweise in Biberach auf 
stelle. Mit einem solchen Gerät, das sich seiner Meinung nach wirt 
schaftlich durchaus trage, könnten viele Patienten aus dem Einzugs 
gebiet unserer Kreiskrankenhäuser behandelt werden, die seither nach 
Ulm überwiesen werden mußten. Der Vorsitzende stellt hiezu fest, daß 
über die Angelegenheit schon verschiedentlich mit den Ärzten ge 
sprochen worden sei. Er schlage vor, die Angelegenheit heute nicht 
näher zu erörtern, vielmehr ein Gutachten auch von ärztlicher Seite 
über dieses Gebiet einzuholen und insbesondere eine Rentabilitäts 
berechnung anzustellen. Dieser Vorschlag findet Zustimmung. 
In Deutschland gibt es 4 größere, leistungsfähige Firmen, die 
Röntgengeräte herstellen. Sämtliche 4 Firmen wurden von der Ver 
waltung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Ergebnis der Aus 
schreibung wird bekanntgegeben und zwar zunächst die Bruttopreise. 
Erörtert wird in diesem Zusammenhang die Verkoppelung der Brutto 
preise mit dem Rücknahmepreis für die alte Anlage und die damit 
sich ergebenden Vergleichszahlen des Nettoaufwands für eine neue An 
lage. Die Auswahl des Gerätes wurde mit Chefarzt Dr. Rieger und dem 
Arzt der Inneren Abteilung, Dr. Möller, wiederholt und eingehend 
besprochen. Ursprünglich hatten diese Ärzte die Meinung vertreten, 
daß die Firma Sahitas aus Berlin ausscheiden müsse, weil sie vom 
Standort des Geräts zu weit entfernt liege und damit ein ordnungs 
mässiger Kundendienst nicht gewährleistet sei und man sich zudem 
den besonderen, sich eventuell aus dem Firmensitz Berlin ergebenden 
Schwierigkeiten nicht unterwerfen wolle. Auch die Firma Koch & Sterze
	        
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