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hafter wäre. Die Kosten hiefür sind auf etwa 8 000 DM zu veranschlagen
Als Voraussetzung dieser Verlegung der Verwaltung müßten für Z bisher
dort provisorisch untergebrachte Dienstmädchen neue Unterkünfte ge
schaffen werden. Es liesse sich dabei ermöglichen, im Dachgeschoss
einen weiteren Raum einzubauen, wobei damit gleichzeitig auch ein
seit längerer Zeit bestehendes weiteres Problem gelöst werden könnte.
Für die Ordensschwestern besteht die Ordensvorschrift der Unter
bringung innerhalb einer Klausur. In unserem Kreiskrankenhaus Laup
heim war eine solche Möglichkeit wegen der beschränkten Unterkünfte
nicht möglich, sodass einige Schwestern ausserhalb der Klausur ihre
Unterkunft hatten. Beim Einbau eines weiteren Zimmers könnten ent
sprechende Umbelegungen diesen den Ordensregeln widersprechenden
Zustand völlig beseitigen und die bisherigen externen Schlafräume
für die Unterbringung der Dienstmädchen verwendet werden. Alle diese
Baumaßnahmen müßten nach den voraussichtlichen Kostenberechnungen
der Kreisbaumeisterstelle mit 43 - 45 000 DM Baukosten berechnet
werden. «
Mitglied Leger vertritt die Auffassung, daß die alte Anlage
ohne Zweifel nicht mehr den Erfordernissen entspreche und es deshalb
Pflicht des Kreisverbands sei, eine neue moderne Anlage einzubauen.
Mitglied Huberle teilt mit, daß er die derzeitige Anlage in Laupheim
angesehen habe und sich vom örtlichen Sachbearbeiter den heute vorge
tragenen Plan an Ort und Stelle habe erläutern lassen. Er findet die .
vorgetragenen PlänH/Aehr gut und schlage deshalb vor, den Anträgen
der Verwaltung stattzugeben. Kreisamtsrat Rack stellt in diesem Zu
sammenhang noch fest, daß auch die Ärzte mit den vorgetragenen Plänen
sehr zufrieden seien. Lediglich der endgültige Aufbau der chirur
gischen Ambulanz bleibe noch offen; das habe aber mit der gegenwär
tigen Lösung nichts zu tun, sondern müsse einer späteren Lösung Vor
behalten bleiben.
Mitglied Harsch hält die Anschaffung eines Geräts für Tiefen
therapie für notwendig, wobei er die Frage offen lässt, ob man eine
solche Anlage in Laupheim oder zweckmässigerweise in Biberach auf
stelle. Mit einem solchen Gerät, das sich seiner Meinung nach wirt
schaftlich durchaus trage, könnten viele Patienten aus dem Einzugs
gebiet unserer Kreiskrankenhäuser behandelt werden, die seither nach
Ulm überwiesen werden mußten. Der Vorsitzende stellt hiezu fest, daß
über die Angelegenheit schon verschiedentlich mit den Ärzten ge
sprochen worden sei. Er schlage vor, die Angelegenheit heute nicht
näher zu erörtern, vielmehr ein Gutachten auch von ärztlicher Seite
über dieses Gebiet einzuholen und insbesondere eine Rentabilitäts
berechnung anzustellen. Dieser Vorschlag findet Zustimmung.
In Deutschland gibt es 4 größere, leistungsfähige Firmen, die
Röntgengeräte herstellen. Sämtliche 4 Firmen wurden von der Ver
waltung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Ergebnis der Aus
schreibung wird bekanntgegeben und zwar zunächst die Bruttopreise.
Erörtert wird in diesem Zusammenhang die Verkoppelung der Brutto
preise mit dem Rücknahmepreis für die alte Anlage und die damit
sich ergebenden Vergleichszahlen des Nettoaufwands für eine neue An
lage. Die Auswahl des Gerätes wurde mit Chefarzt Dr. Rieger und dem
Arzt der Inneren Abteilung, Dr. Möller, wiederholt und eingehend
besprochen. Ursprünglich hatten diese Ärzte die Meinung vertreten,
daß die Firma Sahitas aus Berlin ausscheiden müsse, weil sie vom
Standort des Geräts zu weit entfernt liege und damit ein ordnungs
mässiger Kundendienst nicht gewährleistet sei und man sich zudem
den besonderen, sich eventuell aus dem Firmensitz Berlin ergebenden
Schwierigkeiten nicht unterwerfen wolle. Auch die Firma Koch & Sterze