Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

hätte gewisse Nachteile., sodass nur ein Gerät der Firma Siemens- 
Reiniger oder Müller in Frage käme. In der letzten vor kurzem statt 
gefundenen eingehenden und abschliessenden Aussprache zwischen der 
Verwaltung und den Ärzten Dr. Rieger und Dr. Möller wurde von 
Ärzteseite die Auffassung vertreten, daß die Firma Sanitas nicht in 
Frage kommen könne, die übrigen 3 Firmen bezüglich der Herstellung 
ihrer Geräte aber gleichwertig seien, sodass von ärztlicher Seite 
aus kein Wunsch auf das Gerät einer einzelnen Firma bestehe, weil di 
Geräte dieser Firmen allen medizinischen Anforderungen gerecht würdei 
Aus diesem Grunde wäre deshalb eine Entscheidung auf der Kostenebene 
möglich. Nach dem Preisvergleich der vorliegenden Angebote würde die 
Verwaltung unter Berücksichtigung des besonders guten Kundendienstes 
der Firma Siemens-Reiniger die Beschaffung eines Gerätes dieser Flm 
vorschlagen;, bezüglich des Rücknahmepreises für die alte Anlage hat 
sich aber noch gestern die Besonderheit ergeben, daß sich die Firma 
Koch & Sterzel zunächst telefonisch und heute morgen schriftlich 
bereiterklärt hat, in Abweichung der grundsätzlichen Bindung der 
einzelnen Firmen bezüglich des Rücknahmepreises anstelle des im An 
gebot aufgeführten Rücknahmepreises von 6 000 DM einen Rücknahmepreis 
von 13 000 DM anzubieten. Das bedeutet, daß die Anschaffung eines 
gleichwertigen Geräts der Firma Koch & Sterzel um rund 7 000 DM bil 
liger wäre wie die Firma Siemens-Reiniger oder die Firma Müller. 
Die übrigen Firmen blieben bei ihrem Angebot. Mitglied Handgretinger 
macht in diesem Zusammenhang Bedenken geltend und fragt, ob ein 
solch hoher Rabatt dann nicht zu Lasten des Gerätes gehe. Da aber 
die Geräte an sich genau im Angebot beschrieben sind und nach Auf 
fassung der zuständigen Ärzte in Laupheim das Gerät der Firma Koch 
& Sterzel mit den Geräten anderer Firmen gleichwertig ist, können 
diese Bedenken zurückgestellt werden. 
Bei dieser Gegebenheit ist sowohl der Kreisrat als auch die 
Verwaltung einmütig der Auffassung, daß der Preisunterschied von 
7 000 DM eine Auftragerteilung nur an die Firma Koch & Sterzel be 
gründe. Kreisamtsrat Rack weist jedoch darauf hin, daß das Nachge 
bot nach den Wettbewerbs Verträgen zwischen den Firmen nicht einwand 
frei sei, daß dies aber den Kreisverband ja aber letztlich nicht be 
treffe . Immerhin habe er aber gewisse Bedenken, ob die Firma sich 
letztlich an dieses Angebot halten werde. Für diesen Fall ist auch 
der Kreisrat der Auffassung, daß der Auftrag dann an die Firma 
Siemens-Reiniger zu erteilen wäre, weil die Preisdifferenz von nur 
80,- DM zu dem ursprünglichen Angebot Koch & Sterzel und Siemens 
wegen dem bei Siemens günstigeren Kundendienst eine Vergabe an die 
Firma Siemens als der zweitpreisgünstigsten Firma vorteilhafter 
ist. 
Vorbehältlich der endgültigen Bereitstellung der Mittel bei 
der Haushaltsplanberatung durch den' Kreistag wird einstimmig 
beschlossen; 
1) Die von der Verwaltung vorgetragenen Umbaupläne für .eien ver 
besserte Röntgenstation, den Bau geeigneter Verwaltungsräume 
links des Haupteingangs des Kreiskrankenhauses, und den Ausbau 
eines Personalunterkunftsraumes im Dachgeschoß des Gebäudes nm 
einem Gesamtkostenaufwand von rund 43 - 45 000 DM zu genehmigen. 
2) Den Auftrag für die Lieferung eines Röntgengeräts der Firma Ko eh 
& Sterzel auf der Grundlage ihres verbesserten Angebots zum 
Bruttopreis von 50 113,50 DM abzüglich einem Rücknahmepreis von
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.