hätte gewisse Nachteile., sodass nur ein Gerät der Firma Siemens-
Reiniger oder Müller in Frage käme. In der letzten vor kurzem statt
gefundenen eingehenden und abschliessenden Aussprache zwischen der
Verwaltung und den Ärzten Dr. Rieger und Dr. Möller wurde von
Ärzteseite die Auffassung vertreten, daß die Firma Sanitas nicht in
Frage kommen könne, die übrigen 3 Firmen bezüglich der Herstellung
ihrer Geräte aber gleichwertig seien, sodass von ärztlicher Seite
aus kein Wunsch auf das Gerät einer einzelnen Firma bestehe, weil di
Geräte dieser Firmen allen medizinischen Anforderungen gerecht würdei
Aus diesem Grunde wäre deshalb eine Entscheidung auf der Kostenebene
möglich. Nach dem Preisvergleich der vorliegenden Angebote würde die
Verwaltung unter Berücksichtigung des besonders guten Kundendienstes
der Firma Siemens-Reiniger die Beschaffung eines Gerätes dieser Flm
vorschlagen;, bezüglich des Rücknahmepreises für die alte Anlage hat
sich aber noch gestern die Besonderheit ergeben, daß sich die Firma
Koch & Sterzel zunächst telefonisch und heute morgen schriftlich
bereiterklärt hat, in Abweichung der grundsätzlichen Bindung der
einzelnen Firmen bezüglich des Rücknahmepreises anstelle des im An
gebot aufgeführten Rücknahmepreises von 6 000 DM einen Rücknahmepreis
von 13 000 DM anzubieten. Das bedeutet, daß die Anschaffung eines
gleichwertigen Geräts der Firma Koch & Sterzel um rund 7 000 DM bil
liger wäre wie die Firma Siemens-Reiniger oder die Firma Müller.
Die übrigen Firmen blieben bei ihrem Angebot. Mitglied Handgretinger
macht in diesem Zusammenhang Bedenken geltend und fragt, ob ein
solch hoher Rabatt dann nicht zu Lasten des Gerätes gehe. Da aber
die Geräte an sich genau im Angebot beschrieben sind und nach Auf
fassung der zuständigen Ärzte in Laupheim das Gerät der Firma Koch
& Sterzel mit den Geräten anderer Firmen gleichwertig ist, können
diese Bedenken zurückgestellt werden.
Bei dieser Gegebenheit ist sowohl der Kreisrat als auch die
Verwaltung einmütig der Auffassung, daß der Preisunterschied von
7 000 DM eine Auftragerteilung nur an die Firma Koch & Sterzel be
gründe. Kreisamtsrat Rack weist jedoch darauf hin, daß das Nachge
bot nach den Wettbewerbs Verträgen zwischen den Firmen nicht einwand
frei sei, daß dies aber den Kreisverband ja aber letztlich nicht be
treffe . Immerhin habe er aber gewisse Bedenken, ob die Firma sich
letztlich an dieses Angebot halten werde. Für diesen Fall ist auch
der Kreisrat der Auffassung, daß der Auftrag dann an die Firma
Siemens-Reiniger zu erteilen wäre, weil die Preisdifferenz von nur
80,- DM zu dem ursprünglichen Angebot Koch & Sterzel und Siemens
wegen dem bei Siemens günstigeren Kundendienst eine Vergabe an die
Firma Siemens als der zweitpreisgünstigsten Firma vorteilhafter
ist.
Vorbehältlich der endgültigen Bereitstellung der Mittel bei
der Haushaltsplanberatung durch den' Kreistag wird einstimmig
beschlossen;
1) Die von der Verwaltung vorgetragenen Umbaupläne für .eien ver
besserte Röntgenstation, den Bau geeigneter Verwaltungsräume
links des Haupteingangs des Kreiskrankenhauses, und den Ausbau
eines Personalunterkunftsraumes im Dachgeschoß des Gebäudes nm
einem Gesamtkostenaufwand von rund 43 - 45 000 DM zu genehmigen.
2) Den Auftrag für die Lieferung eines Röntgengeräts der Firma Ko eh
& Sterzel auf der Grundlage ihres verbesserten Angebots zum
Bruttopreis von 50 113,50 DM abzüglich einem Rücknahmepreis von