Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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13 000 N zu übertragen. Für den Fall, daß die Firma Koch & Sterzel 
ihr verbessertes Angebot nicht aufrecht erhalten sollte, wird der 
Auftrag für die Lieferung eines Eöntgengeräts nicht der Firma 
Koch & Sterzel, sondern der Firma Siemens-Heiniger auf der Grund 
lage des Angebots vom 18.8.1954 erteilt. 
3) Die Kosten für das Nebenzubehör zur Röntgenanlage, insbesondere 
die Einrichtung für eine neue Dunkelkammer bis zur Höhe von rund 
5 000 DM zu genehmigen. 
Nachsatz: Nach der Beschlußfassung, jedoch noch während der Dauer der 
Kreisratssitzung, hat die Firma Koch & Sterzel durch ihren Direktor 
Müller in München telefonisch mitteilen lassen, daß sie nach einer 
Weisung ihres Generaldirektors nicht in der Lage sei, ihren Rücknahme 
preis von 13 000 DM aufrecht zu erhalten. Ihrem Angebot könne deshalb 
nur ein Rücknahmepreis von 6 000 DM zugrunde gelegt worden. Durch diesen 
Sachverhalt würde nach dem Alternativbeschluß des Kreisrats die Firma 
Siemens den Auftrag erhalten. Das wird vom Kreisrat nach Vortragen 
des neuen Sachverhalts auch bestätigt. 
§ 3 
Vorbesprechung des Haushaltsplans 1954; 
hier: Straßenhaushaltsplan 1954. 
Dem Kreisrat wird davon Kenntnis gegeben, daß der Haushalts 
plan des Rechnungsjahres 1954 von der Verwaltung im Entwurf fertigge 
stellt sei und dem Kreisrat in seiner nächsten Sitzung zur Beratung 
vorgetragen werde. Heute wolle sich die Verwaltung in einigen Einzel 
punkten über die Auffassung des Kreisrats informieren, um den Entwurf 
schon in der vom Kreisrat gewünschten Richtung aufstellen zu können. 
Es wird auf den Vorgang verwiesen, wonach der Kreistag am 
21.6.1954 beschlossen hat, ein Straßenbauprogramm für das Rechnungsjahr 
1954 aufzustellen mit einer Endsumme von 635 000 DM, wobei 135 000 DM 
bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans wegen des damals noch offenen 
Finanzausgleiches gesperrt blieben. Das Finanzausgleichsgesetz 1954 
wurde inzwischen verabschiedet. Es ist für den Kreis Biberach günstig 
ausgefallen. Die Verwaltung hat im Haushaltsplanentwurf des Rechnungs 
jahres 1954 für das Straßenbauprogramm 1954 705 000 DM vorgesehen. 
Diese Summe berechnet sich aus der Jahresbereitstellung für Ausbaumaß 
nahmen nach dem Kreistagsbeschluß vom 23.4.1953 in Höhe von 300 000 DM 
und ist aufgestockt, um die Verbesserungen nach dem neuen Finanzaus 
gleichsgesetz, soweit sie ihren Ursprung auf dem Gebiet des Straßenhaus 
halts haben. Der Grundsumme von 300 000 DM wären demnach zuzurechnen 
der Mehrbeitrag des Landes zur Unterhaltung der Landstraßen II. Ordnung 
in Höhe von 217 000 DM, der Wegfall der Umlage für die Landstraßen 
I. Ordnung in Höhe von 153 000 DM, sowie 35 000 DM bei Haushaltsstellen 
des Straßenbauprogramms auf der Einnahmeseite veranschlagte Beträge, 
die wegen des Bruttoprinzipes, das für die Aufstellung eines Haushalts 
planes gilt, auch in der Ausgabeseite enthalten sind. Es handelt sich 
dabei u.a. um den in Einnahme veranschlagten Betrag des Kreisverbands 
Ulm an den Kosten der Umgehungsstraße Weihungszell und um Beteiligungen 
von Gemeinden an den Ausbaukosten von Ortsdurchfahrten. Das Straßen 
bauprogramm in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 21.6.1954 
könnte erhöht werden um den Beitrag an die Gemeinde ApfIngen für den
	        
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