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13 000 N zu übertragen. Für den Fall, daß die Firma Koch & Sterzel
ihr verbessertes Angebot nicht aufrecht erhalten sollte, wird der
Auftrag für die Lieferung eines Eöntgengeräts nicht der Firma
Koch & Sterzel, sondern der Firma Siemens-Heiniger auf der Grund
lage des Angebots vom 18.8.1954 erteilt.
3) Die Kosten für das Nebenzubehör zur Röntgenanlage, insbesondere
die Einrichtung für eine neue Dunkelkammer bis zur Höhe von rund
5 000 DM zu genehmigen.
Nachsatz: Nach der Beschlußfassung, jedoch noch während der Dauer der
Kreisratssitzung, hat die Firma Koch & Sterzel durch ihren Direktor
Müller in München telefonisch mitteilen lassen, daß sie nach einer
Weisung ihres Generaldirektors nicht in der Lage sei, ihren Rücknahme
preis von 13 000 DM aufrecht zu erhalten. Ihrem Angebot könne deshalb
nur ein Rücknahmepreis von 6 000 DM zugrunde gelegt worden. Durch diesen
Sachverhalt würde nach dem Alternativbeschluß des Kreisrats die Firma
Siemens den Auftrag erhalten. Das wird vom Kreisrat nach Vortragen
des neuen Sachverhalts auch bestätigt.
§ 3
Vorbesprechung des Haushaltsplans 1954;
hier: Straßenhaushaltsplan 1954.
Dem Kreisrat wird davon Kenntnis gegeben, daß der Haushalts
plan des Rechnungsjahres 1954 von der Verwaltung im Entwurf fertigge
stellt sei und dem Kreisrat in seiner nächsten Sitzung zur Beratung
vorgetragen werde. Heute wolle sich die Verwaltung in einigen Einzel
punkten über die Auffassung des Kreisrats informieren, um den Entwurf
schon in der vom Kreisrat gewünschten Richtung aufstellen zu können.
Es wird auf den Vorgang verwiesen, wonach der Kreistag am
21.6.1954 beschlossen hat, ein Straßenbauprogramm für das Rechnungsjahr
1954 aufzustellen mit einer Endsumme von 635 000 DM, wobei 135 000 DM
bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans wegen des damals noch offenen
Finanzausgleiches gesperrt blieben. Das Finanzausgleichsgesetz 1954
wurde inzwischen verabschiedet. Es ist für den Kreis Biberach günstig
ausgefallen. Die Verwaltung hat im Haushaltsplanentwurf des Rechnungs
jahres 1954 für das Straßenbauprogramm 1954 705 000 DM vorgesehen.
Diese Summe berechnet sich aus der Jahresbereitstellung für Ausbaumaß
nahmen nach dem Kreistagsbeschluß vom 23.4.1953 in Höhe von 300 000 DM
und ist aufgestockt, um die Verbesserungen nach dem neuen Finanzaus
gleichsgesetz, soweit sie ihren Ursprung auf dem Gebiet des Straßenhaus
halts haben. Der Grundsumme von 300 000 DM wären demnach zuzurechnen
der Mehrbeitrag des Landes zur Unterhaltung der Landstraßen II. Ordnung
in Höhe von 217 000 DM, der Wegfall der Umlage für die Landstraßen
I. Ordnung in Höhe von 153 000 DM, sowie 35 000 DM bei Haushaltsstellen
des Straßenbauprogramms auf der Einnahmeseite veranschlagte Beträge,
die wegen des Bruttoprinzipes, das für die Aufstellung eines Haushalts
planes gilt, auch in der Ausgabeseite enthalten sind. Es handelt sich
dabei u.a. um den in Einnahme veranschlagten Betrag des Kreisverbands
Ulm an den Kosten der Umgehungsstraße Weihungszell und um Beteiligungen
von Gemeinden an den Ausbaukosten von Ortsdurchfahrten. Das Straßen
bauprogramm in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 21.6.1954
könnte erhöht werden um den Beitrag an die Gemeinde ApfIngen für den