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JO 000 DM als Beitrag einzustellen. Kreisamtsrat Back hält es im Hin
blick auf die nach Abschluss der Bauarbeiten an der Illertalstraße
im dortigen Gebiet eintretenden wesentlichen besseren Verkehrsver
hältnisse für richtiger, das Geld des Kreisverbands zur Verbesserung
seiner eigenen Straßen zu verwenden und im speziellen Fall der Ge
währung eines Beitrags zum Ausbau einer Gemeindestraße lieber etwa
notwendige Maßnahmen in Angriff zu nehmen, die die Landstraße II.Ord
nung Kirchdorf - Dettingen so mit der Landstraße I. Ordnung Dettingen
Erolzheim verbinden, daß auch die schwersten Fahrzeuge bedenkenlos
diese Straßenstrecke benützen können. Damit sei kein Vorgang für an
dere Gemeinden geschaffen und ausserdem könne dann die Illertalstraße
in Richtung Dettingen auch von den schwersten Fahrzeugen der Firma
Liebherr befahren werden, sodass ein überörtliches Bedürfnis zum Aus
bau der Gemeindestraße nicht mehr bestehe. Hiezu müßte aber noch ein
näheres Gutachten des Bauamts eingeholt werden. Es wird mit 5 Stimmen
bei 2 Gegenstimmen (Mitglied Handgretinger und Habrik) und 1 Ent
haltung (Mitglied Huberle)
beschlossen,
den Antrag Handgretinger auf Bereitstellung von ZO 000 DM im Haushalts
planentwurf 1954 abzulehnen und die Verwaltung zu beauftragen, beim
Straßenbauamt ein Gutachten über notwendige Maßnahmen bei der Ein
mündung der Landstraße II.Ordnung in die Landstraße I. Ordnung in
Dettingen einzuholen. Die für eine solche Verbesserung notwendigen
Mittel sollen im Haushaltsplan 1954 bereitgestellt werden.
§ 5
Beitrag an die Gemeinde ÄpfIngen für den Erwerb des Gebäudes Minsch
in ApfIngen.
Der Kreistag hatte am 21.6.1954 beschlossen, der Gemeinde
Äpfingen einen Beitrag von 10 000 DM zu bewilligen für den Fall, daß
sie das Gebäude Minsch in Äpfingen erwirbt und abbricht, um eine Er
breiterung der Ortsdurchfahrt zu ermöglichen. Der Kreisrat wird da
von unterrichtet, daß sich die Gemeinde Äpfingen zum Kauf entschlos
sen hat und die entsprechenden Kauf Vertrags Verhandlungen zum Abschlusi
gebracht wurden, sodass die Bezahlung des Beitrages demnächst zu er
folgen hat. Der Kreisrat nimmt hievon
ohne Einwendungen Kenntnis.