Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 6 
Vorbesprechung des Haushaltsplans; 
hier: Mittel für die landwirtschaftl. Berufsschulen. 
Der.Kreisyerband ist für die 5 Landwirtschaftlichen Berufs 
schulen im Kreis Biberach nur Rechnungsstelle. Er bezahlt den Anteil 
an den persönlichen Kosten an das Land und die sachlichen Kosten, 
soweit es sich um Reisekosten und um die Beschaffung von Lehrmitteln 
handelt. Nun beantragt die Landwirtschaftliche Berufsschule in Och 
senhausen die Beschaffung der Einrichtung für einen Werkraum. Die 
Kosten sind auf 7 000 21*1 veranschlagt. Nach kurzer Erörterung auch 
über das Problem des Schulträgers wird 
beschlossen, 
im Haushaltsplan 1954 keine besonderen Mittel bereitzustellen und 
im Laufe der nächsten Monate die Frage der Bildung eines neuen 
Schulträgers für die Landwirtschaftlichen Berufsschulen zu prüfen. 
§ 7 
Überweisung der Schüler aus der Gemeinde Ahlen in die Land 
wirtschaftliche Berufsschule für Jungen in Uttenweiler. 
Das Bürgermeisteramt Ahlen hat beantragt, die landwirtschaft 
lichen Berufsschüler der Gemeinde Ahlen aus der Landwirtschaftlichen 
Berufsschule Biberach zu entlassen und den Schulbesuch in der Ahlen 
benachbarten Landwirtschaftlichen Berufsschule in Uttenweiler zu ge 
statten. Der Vorsitzende teilt zu diesem Antrag mit, daß es wegen 
dss^Schulbesuchs der Schüler aus Ahlen in Biberach schon wiederholt 
zu Reibereien geführt habe, die er durch sein persönliches Eingreifen 
hätte immer wieder schlichten können. Nachdem sowohl der Leiter der 
Landwirtschaftlichen Berufsschule in Biberach, das Bezirksschulamt 
in Biberach und die Landwirtschaftliche Berufsschule in Uttenweiler 
keine Bedenken gegen den Antrag des Bürgermeisteramts Ahlen vorge 
bracht haben, wird 
beschlossen, 
die landwirtschaftlichen Berufsschüler der Gemeinde Ahlen in stete 
widerruflicherweise aus der Landwirtschaftlichen Berufsschule in 
Biberach zu entlassen und ihnen die Landwirtschaftsliehe Berufsschule 
in Uttenweiler zuzuweisen.
	        
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