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§ 6
Vorbesprechung des Haushaltsplans;
hier: Mittel für die landwirtschaftl. Berufsschulen.
Der.Kreisyerband ist für die 5 Landwirtschaftlichen Berufs
schulen im Kreis Biberach nur Rechnungsstelle. Er bezahlt den Anteil
an den persönlichen Kosten an das Land und die sachlichen Kosten,
soweit es sich um Reisekosten und um die Beschaffung von Lehrmitteln
handelt. Nun beantragt die Landwirtschaftliche Berufsschule in Och
senhausen die Beschaffung der Einrichtung für einen Werkraum. Die
Kosten sind auf 7 000 21*1 veranschlagt. Nach kurzer Erörterung auch
über das Problem des Schulträgers wird
beschlossen,
im Haushaltsplan 1954 keine besonderen Mittel bereitzustellen und
im Laufe der nächsten Monate die Frage der Bildung eines neuen
Schulträgers für die Landwirtschaftlichen Berufsschulen zu prüfen.
§ 7
Überweisung der Schüler aus der Gemeinde Ahlen in die Land
wirtschaftliche Berufsschule für Jungen in Uttenweiler.
Das Bürgermeisteramt Ahlen hat beantragt, die landwirtschaft
lichen Berufsschüler der Gemeinde Ahlen aus der Landwirtschaftlichen
Berufsschule Biberach zu entlassen und den Schulbesuch in der Ahlen
benachbarten Landwirtschaftlichen Berufsschule in Uttenweiler zu ge
statten. Der Vorsitzende teilt zu diesem Antrag mit, daß es wegen
dss^Schulbesuchs der Schüler aus Ahlen in Biberach schon wiederholt
zu Reibereien geführt habe, die er durch sein persönliches Eingreifen
hätte immer wieder schlichten können. Nachdem sowohl der Leiter der
Landwirtschaftlichen Berufsschule in Biberach, das Bezirksschulamt
in Biberach und die Landwirtschaftliche Berufsschule in Uttenweiler
keine Bedenken gegen den Antrag des Bürgermeisteramts Ahlen vorge
bracht haben, wird
beschlossen,
die landwirtschaftlichen Berufsschüler der Gemeinde Ahlen in stete
widerruflicherweise aus der Landwirtschaftlichen Berufsschule in
Biberach zu entlassen und ihnen die Landwirtschaftsliehe Berufsschule
in Uttenweiler zuzuweisen.