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Besetzung der Stelle des Kreisbaumwarts.
Kreisbaumwart Hagmann wäre an sich mit Ablauf des Monats
September 1955 wegen Vollendung des 65. Lebensjahres altershalber
in den Ruhestand getreten. Da seine Nachfolge noch nicht geregelt
ist, befindet er sich bis heute noch im Amt.
Eingangs der Debatte über diese Angelegenheit wird dem KreiS'
rat nochmals Kenntnis über die Vorgeschichte bezüglich der Wiederbe'
Setzung der Stelle des Kreisbaumwarts im Kreis Biberach gegeben.
Nachdem nun inzwischen auch die Schwierigkeiten nach dem Gesetz zu
Artikel 151 Grundgesetz wegen der vollen Erfüllung der gesetzlichen
Verpflichtung nach § 15 des Gesetzes beseitigt sind, kann an die
im Vordergrund stehehde Grundfrage, die vakante Stelle mit einem
Techniker im Angestelltenverhältnis oder mit einem weitergebildeten
Fachmann (Obstbauinspektor) im Beamtenverhältnis zu besetzen, unbe
fangen herangetreten werden. Schon am 5-9.1955 hatte der Kreisrat d
Auffassung vertreten, einen Kreisobstbauinspektor beamtenrechtlich
anzustellen, wenn ein entsprechender qualitativ geeigneter Bewerber
gefunden werde. Der Kreisrat ist sich darüber einig, daß der Kreis
Biberach bei der Besetzung dieser Stelle bezüglich der Wertigkeit
einer Stelle für den obstbaulichen Fachberater des Kreises nicht
hinter kleinere Kreise zurücktreten sollte.
Die eingegangenen Bewerbungen werden einzeln vorgetragen.
In diesem Zusammenhang regt Mitglied Dobler an, u.U. vor der end
gültigen Entscheidung über die Besetzung der Stelle einzelne Bewer
ber vor Obstbaufachleuten Fachvorträge halten zu lassen, um dann
eine bessere und sichere Auswahl treffen zu können.
Nach abschliessender Vortragung der Bewerbungen und abschliß
sender Debatte wird
beschlossen,
die Verwaltung zu beauftragen, in die nächste Sitzung des Kreisrats
die Obstbauinspektoren Braun und Kemmer zur Vorstellung als Be
werber vorzuladen.