Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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Besetzung der Stelle des Kreisbaumwarts. 
Kreisbaumwart Hagmann wäre an sich mit Ablauf des Monats 
September 1955 wegen Vollendung des 65. Lebensjahres altershalber 
in den Ruhestand getreten. Da seine Nachfolge noch nicht geregelt 
ist, befindet er sich bis heute noch im Amt. 
Eingangs der Debatte über diese Angelegenheit wird dem KreiS' 
rat nochmals Kenntnis über die Vorgeschichte bezüglich der Wiederbe' 
Setzung der Stelle des Kreisbaumwarts im Kreis Biberach gegeben. 
Nachdem nun inzwischen auch die Schwierigkeiten nach dem Gesetz zu 
Artikel 151 Grundgesetz wegen der vollen Erfüllung der gesetzlichen 
Verpflichtung nach § 15 des Gesetzes beseitigt sind, kann an die 
im Vordergrund stehehde Grundfrage, die vakante Stelle mit einem 
Techniker im Angestelltenverhältnis oder mit einem weitergebildeten 
Fachmann (Obstbauinspektor) im Beamtenverhältnis zu besetzen, unbe 
fangen herangetreten werden. Schon am 5-9.1955 hatte der Kreisrat d 
Auffassung vertreten, einen Kreisobstbauinspektor beamtenrechtlich 
anzustellen, wenn ein entsprechender qualitativ geeigneter Bewerber 
gefunden werde. Der Kreisrat ist sich darüber einig, daß der Kreis 
Biberach bei der Besetzung dieser Stelle bezüglich der Wertigkeit 
einer Stelle für den obstbaulichen Fachberater des Kreises nicht 
hinter kleinere Kreise zurücktreten sollte. 
Die eingegangenen Bewerbungen werden einzeln vorgetragen. 
In diesem Zusammenhang regt Mitglied Dobler an, u.U. vor der end 
gültigen Entscheidung über die Besetzung der Stelle einzelne Bewer 
ber vor Obstbaufachleuten Fachvorträge halten zu lassen, um dann 
eine bessere und sichere Auswahl treffen zu können. 
Nach abschliessender Vortragung der Bewerbungen und abschliß 
sender Debatte wird 
beschlossen, 
die Verwaltung zu beauftragen, in die nächste Sitzung des Kreisrats 
die Obstbauinspektoren Braun und Kemmer zur Vorstellung als Be 
werber vorzuladen.
	        
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