Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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beschlossen: 
Die Chefärzte im Kreiskrankenhaus Biberach haben beantragt, 
für das Laboratorium des Kreiskrankenhauses Biberach eine zweite 
med. techn. Assistentin unter Schaffung einer entsprechenden Plan 
stelle zu genehmigen. Dieser Antrag wird damit begründet,daB durch 
die Vergrößerung der Bettenzahl des Kreiskrankenhauses Biberach auf 
zirka 170 die durch das,Laboratorium auszuführenden diagnostischen 
Untersuchungen bei stationären Patienten mengenmäßig angewachsen 
sind. Auch bei der Ambulanz hat der Umfang und die Zahl besonders 
auch bei der Inneren Abteilung wesentlich zugenommen. Die Entwicklui 
der medizinischen Wissenschaft.in den letzten Jahren macht auch im 
Rahmen und im Aufgabengebiet des Kreiskrankenhauses Biberach umfang 
reiche Laboruntersuchungen im Interesse der Patienten und auch wegen 
des Ansehens des Hauses notwendig. Die seither im Kreiskrankenhaus 
tätige einzige technische Assistentin Ott gilt in ihrem Arbeitsgetie 
als vorzügliche Kraft, die aber bei allem Pleiß und großer Einsatz 
freudigkeit nicht mehr in der Lage ist, die jetzt anfallenden statio 
nären und ambulanten Untersuchungen allein zu bewältigen, obwohl sie 
schon jetzt ständig erheblich über die tarifmäßige Arbeitszeit arbei 
tet. Hach den bis jetzt bekannten Unterlagen werden sich die durch 
den Betrieb des Laboratoriums entstehenden Unkosten einschl. der 
personellen Aufwendungen decken, auch dann, wenn eine zweite Kraft 
im Laboratorium verwendet wird. 
Von der Verwaltung wurde die Stelle einer med. techn.Assisten 
tin in den Fachzeitschriften ausgeschrieben. Eingingen 4 Bewerbungen 
die jedoch in der Zwischenzeit sämtliche hinfällig wurden, weil die 
Bewerberinnen anderweitig unterkamen. Bei der Stellenbesatzung muß 
deshalb beachtet werden, daß der Beruf einer med. techn. Assistentin 
zumindest gegenwärtig als Mangelberuf gilt und entsprechend gute 
Kräfte nur sehr schwierig und bei raschem Zugreifen zu bekommen sind 
Im Kreiskrankenhaus Laupheim befindet sich gegenwärtig die 
jüngere med. techn. Assistentin Osswald als Urlaubsvertreterin. 
Diese hat gegenwärtig noch keine Stelle. Dr. Rieger und Dr. Möller 
beurteilen die Arbeitsleistung der Erl. Osswald positiv. Chefarzt 
Dr. Heinkele empfiehlt deshalb, Frl. Osswald einzustellen, nachdem 
sich diese nunmehr zur Bewerbung entschlossen hatte. Es wird 
1) Im Stellenplan für das Kreiskrankenhaus Biberach eine weitere 
oteile für eine med. techn. Assistentin der Vergütune’ssruroe 
TO.A VII aufzunehmen. 
2) Der med.techn.Assistentin Osswald aus Ulm diese Stelle zum nächst 
möglichen Zeitpunkt zu übertragen und die Probezeit auf 6 Monate 
festzusetzen. Während der Probezeit erfolgt Bezahlung nach Vergr 
Gruppe TO.A VIII; nach Ablauf der Probezeit im Falle der Be 
währung nach Verg.Gruppe TO.A VII. 
Einstellung einer med. techn. Assistentin im 
Kreiskrankenhaus Biberach.
	        
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