15
§ 12
Besetzung der Hilfsheizerstelle am Kreiskrankenhaus
Laupheim.
Am 24.9*1954 vollendet der seither im Kreiskrankenhaus
Laupheim verwendete Hilfsheizer Bischof das 65. Lebensjahr und
scheidet somit aus dem Dienst des Kreisverbands aus. Bischof wurde
seither in ähnlicher Weise wie das Hauspersonal bezahlt. Auf dieser
Basis sind aber männliche Arbeitskräfte nicht mehr zu erhalten.
An einer Einstellung für den ausscheidenden Bischof hat sich Anton
Niedrich, geb. 1914, wohnhaft in Laupheim, interessiert gezeigt.
Dieser wäre mit einem Bruttoverdienst von 290.- DM einverstanden.
Die Verwaltung schlägt vor, Niedrich einzustellen und seinen Lohn
auf der Grundlage eines ^ungelernten Hilfsarbeiters festzulegen und
weil sich die zwangsläufig entstehenden Überstunden und Sonntags
stunden nicht abfeiern lassen, die Überstundenentschädigung zu
pauschalieren. Auf dieser Basis käme ein Betrag von monatlich 290 DM
heraus.
Beschluss: -*
Den Bewerber Niedrich als Hilfsheizer ab 15.9.1954 einzustellen
gegen eine pauschalierte MonatsentSchädigung von 290 DM, mit der
Überzeitarbeit einschl. Sonntagsarbeit als abgegolten gilt. Die
DienstzeitZulage berechnet sich nach dem Tarif für einen ungelern
ten Arbeiter.
§ 15
Übernahme eines Telefonanschlusses für Assistenzarzt Dr.Schiffner.
Dr. Schiffner hat sich kürzlich verheiratet und ausserhalb
des Kreiskrankenhauses Wohnung genommen. Aus dienstlichen Gründen
ist es deshalb notwendig geworden, in seiner Wohnung einen Fern
sprechanschluss einzurichten, weil er als 1. Assistenzarzt jeder
zeit erreicht werden muss. Dr. Schiffner hat gebeten, die Kosten der
einmaligen Einrichtung und die laufenden Gebühren auf den Kreisver
band zu übernehmen. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird
beschlossen,
die Kosten der einmaligen Einrichtung eines Fernsprechanschlusses
in der Wohnung des Assistenzarztes Dr. Schiffner und ab Monat Juni
1954 die monatlichen Grundgebühren zu übernehmen.