Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

15 
§ 12 
Besetzung der Hilfsheizerstelle am Kreiskrankenhaus 
Laupheim. 
Am 24.9*1954 vollendet der seither im Kreiskrankenhaus 
Laupheim verwendete Hilfsheizer Bischof das 65. Lebensjahr und 
scheidet somit aus dem Dienst des Kreisverbands aus. Bischof wurde 
seither in ähnlicher Weise wie das Hauspersonal bezahlt. Auf dieser 
Basis sind aber männliche Arbeitskräfte nicht mehr zu erhalten. 
An einer Einstellung für den ausscheidenden Bischof hat sich Anton 
Niedrich, geb. 1914, wohnhaft in Laupheim, interessiert gezeigt. 
Dieser wäre mit einem Bruttoverdienst von 290.- DM einverstanden. 
Die Verwaltung schlägt vor, Niedrich einzustellen und seinen Lohn 
auf der Grundlage eines ^ungelernten Hilfsarbeiters festzulegen und 
weil sich die zwangsläufig entstehenden Überstunden und Sonntags 
stunden nicht abfeiern lassen, die Überstundenentschädigung zu 
pauschalieren. Auf dieser Basis käme ein Betrag von monatlich 290 DM 
heraus. 
Beschluss: -* 
Den Bewerber Niedrich als Hilfsheizer ab 15.9.1954 einzustellen 
gegen eine pauschalierte MonatsentSchädigung von 290 DM, mit der 
Überzeitarbeit einschl. Sonntagsarbeit als abgegolten gilt. Die 
DienstzeitZulage berechnet sich nach dem Tarif für einen ungelern 
ten Arbeiter. 
§ 15 
Übernahme eines Telefonanschlusses für Assistenzarzt Dr.Schiffner. 
Dr. Schiffner hat sich kürzlich verheiratet und ausserhalb 
des Kreiskrankenhauses Wohnung genommen. Aus dienstlichen Gründen 
ist es deshalb notwendig geworden, in seiner Wohnung einen Fern 
sprechanschluss einzurichten, weil er als 1. Assistenzarzt jeder 
zeit erreicht werden muss. Dr. Schiffner hat gebeten, die Kosten der 
einmaligen Einrichtung und die laufenden Gebühren auf den Kreisver 
band zu übernehmen. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird 
beschlossen, 
die Kosten der einmaligen Einrichtung eines Fernsprechanschlusses 
in der Wohnung des Assistenzarztes Dr. Schiffner und ab Monat Juni 
1954 die monatlichen Grundgebühren zu übernehmen.
	        
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