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§ 14
Aufrückung der Angestellten Maria Müller.
Die Angestellte Maria Müller wird seit fast 18 Jahren bei der
KreiskrankenhausVerwaltung verwendet. Sie hat sich während dieser
Tätigkeit sehr bewährt und führt die ihr übertragenen Arbeiten zur
vollsten Zufriedenheit aus. Beschäftigt wird sie insbesondere auf dem
Gebiet der Krankenhausbuchhaltung. Unter Berücksichtigung ihrer
Verantwortung und ihrer Arbeitsleistung sind die Tätigkeitsmerlanale
der Vergütungsgruppe TO.A VII gegeben, sodass eine entsprechende
Aufrückung genehmigt werden kann. E n tsprechend dem Antrag'der Ver
waltung wird
beschlossen,
die Angestellte Müller mit Wirkung ab 1. September 1954 nach Ver
gütungsgruppe TO.A VII aufzurücken.
Aufrückung der Angestellten Jehle.
J ehl o
Die Angestellte/ist seit 1951 beim Kreisverband insbesondere
als Schreibgehilfin tätig. Sie war zuvor ebenfalls im öffentlichen
Dienst beim Landratsamt. Die Angestellte hat sich während ihrer,
Tätigkeit beim Kreisverband überdurchschnittlich bewährt. Sie wird
auf den verschiedensten Arbeitsplätzen, so bei der Kreisyerbands-
kasse und bei der Kreispflege erfolgreich verwendet und ist bei der
Kreisverbandskasse ausserdem stellvertretender Kassier. Obwohl sie
auf den verschiedensten Arbeitsplätzen je nach Bedarf verwendet
wird, hat sie bisher die ihr übertragenen Aufgaben ohne Beanstandung
fleissig und in dem erwarteten Maße ausgeführt. In Anbetracht dieser
Leistung ist ihre Aufrückung nach Vergütungsgruppe TO.A VII gerecht
fertigt . Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
die Angestellte Jehle mit Wirkung ab 1. September 1954 nach Ver
gütungsgruppe TO.A VII aufzurücken.