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§ 16
Aufrückung der Angestellten Wilczek und Vogelei.
Am,5.9.1955,hat der Kreisrat beschlossen, ab 1.10.1953 beim
° Ausgleichsamt die damaligen Bewerber Wilczek und Vogelei als Sachbe
arbeiter einzustellen und dabei im Falle der Bewährung eine Aufrückung
nach Vergütungsgruppe TO.A VII in Aussicht genommen. Beide Angestellte
haben sich innerhalb ihrer fast einjährigen Tätigkeit beim Ausgleichs
amt gut bewährt und die Probezeit bestanden. Die Verwaltung empfiehlt
deshalb, nunmehr die damalige Inaussichtstellung einer Aufrückuns
nach TO.A VII einzulösen.
Beschluß:
1) Der Angestellte Wilczek wird mit Wirkung ab 1.10.1954.nach Ver
gütungsgruppe TO.A VII aufgerückt.
2) Der Angestellte Vogelei wird mit Wirkung ab 1.10.1954 nach Ver
gütungsgruppe TO.A VII aufgerückt.
. . § 17
Antrag auf Erhöhung der Reisekosten- und Aufwandsent
schädigung des Verwaltungsdirektors a.D. Brunner.
Verwaltungsdirektor a.D. Brunner hat schriftlich die Erhöhung
seiner zuletzt bezogenen Reisekosten- und Aufwandsentschädigung
beantragt mit der Begründung, daß die ihm seinerzeit zuletzt gewährte
monatliche Entschädigung von 140 DM zur Abgeltung seiner dienstlichen
Aufwendungen nicht ausgereicht habe. Verwaltungsdirektor Brunner ist
am 51. März 1952 aus dem Dienst des Kreisverbands ausgeschieden und
in den Ruhestand getreten. Bei der Beratung vertritt der Kreisrat
die Auffassung, daß ein nach dem Eintreten in den Ruhestand oder
Ausscheiden aus einem aktiven Dienstverhältnis gestellter Antrag auf
Erhöhung und Nachzahlung von Entschädigungen irgendwelcher Art nicht
mehr stattgegeben werden könne. Es wird einstimmig
beschlossen,
den Antrag des Verwaltungsdirektors a. D. Brunner abzulehnen.