Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 20 
Verschiedene Beitragsgesuche. 
1) Beitragsgesuch des Bezirksverhands Südwurtt./Hohenzollern im 
Verband für das Deutsche Hundewesen. 
Die Föderation Cynologique Internationale hat dem Bezirksverband 
Südwürttemberg/Hohenzollern für dieses Jahr die Durchführung einer 
internationalen Hundeausstellung übertragen. Diese Ausstellung wird 
am. 12o9.1954 in Biberach durchgeführt. Nach den bis jetzt gemachten 
Erfahrungen soll bei solchen Veranstaltungen mit einer hohen Melde 
ziffer gerechnet werden. Aus diesem Anlaß hat der Bezirksverband der 
Hundezüchter den Kreisverband um Bewilligung eines Beitrages gebeten. 
Nach Beratung wird beschlossen, dem Bezirksverband Südwürttemberg/ 
Hohenzollern, Sitz Tübingen, im Verband für das Deutsche Hundewesen 
einen einmaligen Beitrag von 200 DM zu gewähren. 
2) Beitragsgesuch des Musikvereins Biberach, 
Der Biberacher Musikverein hat an den Kreisverband ein Gesuch 
um Bewilligung eines Beitrags zur Beschaffung von Notenmaterial und 
Instrumenten gerichtet. Bei der Beratung bringt u.a. Mitglied Huberle 
zum Ausdruck, daß die Förderung von Musikvereinen zwar sehr wünschens 
wert sei;;, eine Beitragsbewilligung für örtliche Vereine aber auf der 
örtlichen Ebene bleiben müsse, weil sonst der Kreis der an den Kreis 
verband herantretenden Gesuchsteller zu groß werde. Das Beitragsge 
such wird einstimmig abgelehnt. 
5) Beitragsgesuch der St. Stefanusgemeinschaft. 
Die St. Stefanusgemeinschaft hat auch in diesem Jahr den Kreis 
verband wieder um Gewährung eines Förderungsbeitrages gebeten. Mit 
Rücksicht auf die Ziele der St. Stefanusgemeinschaft und der bis jetzt 
festgestellten guten Bewährung der Vereinigung entschliesst sich der 
Kreisrat, auch in diesem Jahr wieder einen einmaligen Beitrag von 
500 DM zur Auszahlung zu genehmigen. 
4) Beitragsgesuch der Kreisverkehrswacht Biberach. 
Die auch im Kreis Biberach neugegründete Kreisverkehrswacht hat 
die Aufgabe, Vertreterin der Interessen der Verkehrsteilnehmer zu sein 
und durch Verkehrserziehung und Beratung der Behörden in Verkehrs 
fragen die Verkehrssicherheit zu heben und damit zur Bekämpfung und 
Verhütung der Verkehrsunfälle beizutragen. Die Kreisverkehrswacht 
Biberach, die demnächst ins Vereinsregister eingetragen werden soll, 
ist nach dem vorgelegten Gesuch finanziell noch sehr schwach. Aus 
diesem Anlass bittet die Kreisverkehrswacht, ihr als ordentliches Mit 
glied beizutreten und ausserdem zur Erfüllung der anlaufenden viel 
seitigen Aufgaben um einen einmaligen Förderungsbeitrag. Es wird be 
schlossen, der Kreisverkehrswacht Biberach mit einem Jahresbeitrag 
beizutreten und als Jahresbeitrag für 1954 einmalig 200 DM und künftig 
den Mindestbeitrag für Körperschaften von jährlich 50 DM zu zahlen.
	        
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