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§ 20
Verschiedene Beitragsgesuche.
1) Beitragsgesuch des Bezirksverhands Südwurtt./Hohenzollern im
Verband für das Deutsche Hundewesen.
Die Föderation Cynologique Internationale hat dem Bezirksverband
Südwürttemberg/Hohenzollern für dieses Jahr die Durchführung einer
internationalen Hundeausstellung übertragen. Diese Ausstellung wird
am. 12o9.1954 in Biberach durchgeführt. Nach den bis jetzt gemachten
Erfahrungen soll bei solchen Veranstaltungen mit einer hohen Melde
ziffer gerechnet werden. Aus diesem Anlaß hat der Bezirksverband der
Hundezüchter den Kreisverband um Bewilligung eines Beitrages gebeten.
Nach Beratung wird beschlossen, dem Bezirksverband Südwürttemberg/
Hohenzollern, Sitz Tübingen, im Verband für das Deutsche Hundewesen
einen einmaligen Beitrag von 200 DM zu gewähren.
2) Beitragsgesuch des Musikvereins Biberach,
Der Biberacher Musikverein hat an den Kreisverband ein Gesuch
um Bewilligung eines Beitrags zur Beschaffung von Notenmaterial und
Instrumenten gerichtet. Bei der Beratung bringt u.a. Mitglied Huberle
zum Ausdruck, daß die Förderung von Musikvereinen zwar sehr wünschens
wert sei;;, eine Beitragsbewilligung für örtliche Vereine aber auf der
örtlichen Ebene bleiben müsse, weil sonst der Kreis der an den Kreis
verband herantretenden Gesuchsteller zu groß werde. Das Beitragsge
such wird einstimmig abgelehnt.
5) Beitragsgesuch der St. Stefanusgemeinschaft.
Die St. Stefanusgemeinschaft hat auch in diesem Jahr den Kreis
verband wieder um Gewährung eines Förderungsbeitrages gebeten. Mit
Rücksicht auf die Ziele der St. Stefanusgemeinschaft und der bis jetzt
festgestellten guten Bewährung der Vereinigung entschliesst sich der
Kreisrat, auch in diesem Jahr wieder einen einmaligen Beitrag von
500 DM zur Auszahlung zu genehmigen.
4) Beitragsgesuch der Kreisverkehrswacht Biberach.
Die auch im Kreis Biberach neugegründete Kreisverkehrswacht hat
die Aufgabe, Vertreterin der Interessen der Verkehrsteilnehmer zu sein
und durch Verkehrserziehung und Beratung der Behörden in Verkehrs
fragen die Verkehrssicherheit zu heben und damit zur Bekämpfung und
Verhütung der Verkehrsunfälle beizutragen. Die Kreisverkehrswacht
Biberach, die demnächst ins Vereinsregister eingetragen werden soll,
ist nach dem vorgelegten Gesuch finanziell noch sehr schwach. Aus
diesem Anlass bittet die Kreisverkehrswacht, ihr als ordentliches Mit
glied beizutreten und ausserdem zur Erfüllung der anlaufenden viel
seitigen Aufgaben um einen einmaligen Förderungsbeitrag. Es wird be
schlossen, der Kreisverkehrswacht Biberach mit einem Jahresbeitrag
beizutreten und als Jahresbeitrag für 1954 einmalig 200 DM und künftig
den Mindestbeitrag für Körperschaften von jährlich 50 DM zu zahlen.