Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 25 
Einzelne Bauausgaben für die Landwirtschaftsschule Laupheim. 
1) Stuhllieferung Fleiner. 
Schon am 19.12.1955 hat sich der Kreisrat mit der Stuhllie 
ferung der Firma Fleiner in Stuttgart in die Landwirtschaftsschule 
Laupheim befasst und damals beschlossen, den vom Architekten ohne 
Zustimmung des Kreisverbands gegebenen Auftrag nicht anzuerkennen. 
Auf Wunsch des Architekten wurden die Stühle später vom Kreisverband 
bezahlt vorbehältlich der Ersatzleistung durch den Architekten im 
Falle, daß bei der Bauendabrechnung der Kreisrat seinen ursprüng 
lichen Beschluß aufrecht erhält» Architekt Erdle hat damals den 
Kreisverband gebeten, die Stühle vorschußweise zu bezahlen und 
sich ausserdem damit einverstanden erklärt, notfalls die Kosten 
an seinem noch zu erwartenden Honorar in Abzug zu bringen. Nachdem 
die Bauarbeiten an der LandwirtSchaftsschule abgeschlossen sind und 
die Endabrechnung, die eine Kostenunterschreitung erwarten lässt, 
unmittelbar bevorsteht, wird mit Rücksicht auf die gute Arbeit des 
Architekten Erdle einstimmig beschlossen, die Stuhllieferung 
durch die Firma Fleiner in Stuttgart nachträglich zu genehmigen. 
2) G-ipserarbeiten. 
G-ipsermeister Alfons Striebel hat auch im Namen der übrigen 
G-ipsermeister, die an der Landwirtschaftsschule gearbeitet haben, 
gebeten, den auf ihr Angebot eingeräumten Nachlaß von 5 % wieder 
in Wegfall kommen zu lassen, nachdem die von den Bauhandwerkern 
seinerzeit erwarteten Voraussetzungen einer Winterarbeit nicht 
eingetroffen und zudem im Saufe der Bauzeit Lohnerhöhungen einge 
treten sind. Die Lohnerhöhungen betragen nach den Berechnungen der 
Kreisbaumeisterstelle Laupheim 585.- DM, der 5 %ige Nachlaß 840 DM. 
Es wird beschlossen, auf den seinerzeit eingeräumten 5 %igen Nachlaß 
nicht zu verzichten, dagegen die Bezahlung der nachgewiesenen Lohn 
erhöhungen mit insgesamt 585 DM zu genehmigen.
	        
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