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§ 25
Einzelne Bauausgaben für die Landwirtschaftsschule Laupheim.
1) Stuhllieferung Fleiner.
Schon am 19.12.1955 hat sich der Kreisrat mit der Stuhllie
ferung der Firma Fleiner in Stuttgart in die Landwirtschaftsschule
Laupheim befasst und damals beschlossen, den vom Architekten ohne
Zustimmung des Kreisverbands gegebenen Auftrag nicht anzuerkennen.
Auf Wunsch des Architekten wurden die Stühle später vom Kreisverband
bezahlt vorbehältlich der Ersatzleistung durch den Architekten im
Falle, daß bei der Bauendabrechnung der Kreisrat seinen ursprüng
lichen Beschluß aufrecht erhält» Architekt Erdle hat damals den
Kreisverband gebeten, die Stühle vorschußweise zu bezahlen und
sich ausserdem damit einverstanden erklärt, notfalls die Kosten
an seinem noch zu erwartenden Honorar in Abzug zu bringen. Nachdem
die Bauarbeiten an der LandwirtSchaftsschule abgeschlossen sind und
die Endabrechnung, die eine Kostenunterschreitung erwarten lässt,
unmittelbar bevorsteht, wird mit Rücksicht auf die gute Arbeit des
Architekten Erdle einstimmig beschlossen, die Stuhllieferung
durch die Firma Fleiner in Stuttgart nachträglich zu genehmigen.
2) G-ipserarbeiten.
G-ipsermeister Alfons Striebel hat auch im Namen der übrigen
G-ipsermeister, die an der Landwirtschaftsschule gearbeitet haben,
gebeten, den auf ihr Angebot eingeräumten Nachlaß von 5 % wieder
in Wegfall kommen zu lassen, nachdem die von den Bauhandwerkern
seinerzeit erwarteten Voraussetzungen einer Winterarbeit nicht
eingetroffen und zudem im Saufe der Bauzeit Lohnerhöhungen einge
treten sind. Die Lohnerhöhungen betragen nach den Berechnungen der
Kreisbaumeisterstelle Laupheim 585.- DM, der 5 %ige Nachlaß 840 DM.
Es wird beschlossen, auf den seinerzeit eingeräumten 5 %igen Nachlaß
nicht zu verzichten, dagegen die Bezahlung der nachgewiesenen Lohn
erhöhungen mit insgesamt 585 DM zu genehmigen.