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§ 24
Kilometervergütung für die Benutzung privateigener
Kraftfahrzeuge zu Dienstreisen.
Dem Kreisrat wird bekannt gegeben, daß das Land die Kilometer
vergütung für die Benutzung privat eigener Kraftfahrzeuge zu Dienst
reisen schon vor erheblicher Zeit zu Gunsten der Fahrzeughalter ver
bessert hat. Der für den Kreisverband bedeutende Inhalt der staat
lichen Richtlinien wird bekannt gegeben. Dabei erhebt sich die Frage,
ob der Kreisverband diese staatliche Regelung unbesehen übernehmen
solle oder ob ohne Rücksicht auf die Kraftfahrzeugart und die jähr
liche Fahrleistung ein Durchschnittssatz festgesetztwerden soll.
Nach eingehender Erörterung der Angelegenheit wird einstimmig
beschlossen:
1) Mit Wirkung ab 1.8.1954 die Kilometer-Vergütung für die Benutzung
privateigener Personenkraftwagen zu Dienstreisen ohne Rücksicht
auf die Art des Fahrzeugs und die jährliche Fahrleistung auf
27 Pfg. festzusetzen.
2) Die Kilometer-Vergütung für die Benutzung privat eigener Motorräde:
zu Dienstreisen auf 15 Pfg. festzusetzen.
5) Die Einzelregelung mit der Kreisfürsorgerin Hepp unverändert zu
belassen.
4) Die Reisekosten-Pauschalentschädigung für die Verwaltungsaktuare
mit beamteneigenen Wagen mit Wirkung ab 1.8.1954 um 10.- DM monat
lieh auf 155.- DM zu erhöhen.
§ 25
Zuteilung einer Wohnung an PolizeioberkommissarHöschle.
PolizeioberkommissarHöschle vom Kreispolizeikommissariat
Biberach hat u.a. auch an den Kreisrat ein Schreiben wegen der Zu
teilung einer Wohnung in Biberach gerichtet. Von dem Schreiben
wird dem Kreisrat Kenntnis gegeben. Zu einer Beschlußfassung sieht
sich der Kreisrat nicht veranlasst, da die Angelegenheit nicht in
seine Zuständigkeit fällt.