Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 24 
Kilometervergütung für die Benutzung privateigener 
Kraftfahrzeuge zu Dienstreisen. 
Dem Kreisrat wird bekannt gegeben, daß das Land die Kilometer 
vergütung für die Benutzung privat eigener Kraftfahrzeuge zu Dienst 
reisen schon vor erheblicher Zeit zu Gunsten der Fahrzeughalter ver 
bessert hat. Der für den Kreisverband bedeutende Inhalt der staat 
lichen Richtlinien wird bekannt gegeben. Dabei erhebt sich die Frage, 
ob der Kreisverband diese staatliche Regelung unbesehen übernehmen 
solle oder ob ohne Rücksicht auf die Kraftfahrzeugart und die jähr 
liche Fahrleistung ein Durchschnittssatz festgesetztwerden soll. 
Nach eingehender Erörterung der Angelegenheit wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Mit Wirkung ab 1.8.1954 die Kilometer-Vergütung für die Benutzung 
privateigener Personenkraftwagen zu Dienstreisen ohne Rücksicht 
auf die Art des Fahrzeugs und die jährliche Fahrleistung auf 
27 Pfg. festzusetzen. 
2) Die Kilometer-Vergütung für die Benutzung privat eigener Motorräde: 
zu Dienstreisen auf 15 Pfg. festzusetzen. 
5) Die Einzelregelung mit der Kreisfürsorgerin Hepp unverändert zu 
belassen. 
4) Die Reisekosten-Pauschalentschädigung für die Verwaltungsaktuare 
mit beamteneigenen Wagen mit Wirkung ab 1.8.1954 um 10.- DM monat 
lieh auf 155.- DM zu erhöhen. 
§ 25 
Zuteilung einer Wohnung an PolizeioberkommissarHöschle. 
PolizeioberkommissarHöschle vom Kreispolizeikommissariat 
Biberach hat u.a. auch an den Kreisrat ein Schreiben wegen der Zu 
teilung einer Wohnung in Biberach gerichtet. Von dem Schreiben 
wird dem Kreisrat Kenntnis gegeben. Zu einer Beschlußfassung sieht 
sich der Kreisrat nicht veranlasst, da die Angelegenheit nicht in 
seine Zuständigkeit fällt.
	        
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