7
§ 4
Vergabe des Brückenbaues am Mühlweg in Biberach.
Die Bauarbeiten zu dem Brückenneubau am Mühlweg in Biberach
wurden öffentlich ausgeschrieben. Eingingen 7 Angebote. Das bil
ligste Angebot beträgt 52 067,20 DM, das zweitbilligste 55 649,40 DIV
und das teuerste 64 769,— DM. Das billigste Angebot wurde von der
Firma Einsiedler u. Co. Biberach eingereicht. Eine nähere Prüfung
durch das Strassenbauamt ergab jedoch, dass die Firma keine Er
fahrungen im Spannbetonbrückenbau hat und auch keine Fachkräfte für
solche Arbeiten vorhanden sind. Für eine einwandfreie Erledigung
dieser Bauaufgabe kann deshalb nach Auffassung des Strassenbauamts
diese Firma nicht in Frage kommen. An zweiter Stelle folgt die
Firma Zeller in Biberach, die für dieses Bauvorhaben eine Arbeits
gemeinschaft mit der Firma Richard Vogel in Ulm gebildet hat. Die
Firma Vogel hat bereits grössere Spannbetonarbeiten insbesondere
auch im Brückenbau erfolgreich durchgeführt. Bei dieser Arbeitsge
meinschaft soll die Firma Vogel dem Kreisverband gegenüber die
Federführung und Verantwortung übernehmen. Die weiteren Angebote
sind aus finanziellen Gründen nicht erwägenswert. Das Bauamt
empfiehlt die Übertragung der Brückenbauarbeiten der Arbeitsge
meinschaft Vogel/Zeller.
Die Brücke soll auf Wunsch der Stadt Biberach eine Fahrbahn
breite von 7,50 m und ausserdem einen 2,50m breiten Radfahrweg
und einen 2 m breiten Gehweg aufweisen, also eine Gesamtbreite
von 12 m haben. Für die Zwecke des Kreisverbands würde eine 6 m
breite Brücke ausreichend sein. Gegen den Wunsch der Stadt Biberach
sind keine Bedenken geltend zu machen, wenn sich diese an den
Baukosten in Höhe von 1/5 beteiligt. Diese Beteiligung ist von
der Stadt Biberach bereits in Aussicht gestellt. Mit der endgül
tigen Zusage kann schon in Kürze gerechnet werden.
Es wird einstimmig
beschlossen,
1) den Brückenneubau am Mühlweg in Biberach der Arbeitsgemeinschaft
Vogel Ulm, Zeller Biberach unter der Federführung und Verant
wortung der Firma Vogel zu übertragen.
2) Mit der Erteilung des Auftrags jedoch noch bis zur Abgabe einer
Kostenanteilserklärung in Höhe von 1/5 der Baukosten der Stadt
Biberach zuzuwarten.