Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

8 
§ 5 
Besetzung der Stelle des Kreisbaumwarts. 
Dem Kreisrat wird nochmals Aufschluss über den Vorgang in der 
Sache gegeben. Am 4.9.1954 wurde beschlossen, in diese Sitzung die 
beiden Bewerber Braun aus Münsingen und Kemmer aus Mosbach zur per 
sönlichen Vorstellung zu laden. Die Bewerber stellen sich im Kreis 
rat vor und geben eine Erläuterung zu ihrem Werdegang. Sie beant 
worten ausserdem eine Reihe von Fragen fachlicher Art, die insbe 
sondere der Vorsitzende an sie richtet. Beide. Bewerber hinterlassen 
einen guten Eindruck. Während Kreisobstbauinspektor Braun aus Mün 
singen auf seine Wahl nur dann Wert legt, wenn er sich gegenüber 
seiner seitherigen Anstellung nicht verschlechtert, also sofort 
zum Kreisobstbauinspektor der Bes.Gruppe A 4 c 2 unter Berufung in 
das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt wird, wäre Kreisobst 
bauinspektor Kemmer zunächst bereit, im Angestelltenverhältnis 
tätig zu sein. Auf Grund des gewonnenen Eindrucks aus den Bewerbung 
unterlagen und der größeren Erfahrung des Obstbauinspektors Braun 
aus Münsingen wird vom Kreisrat einstimmig der folgende Antrag 
an den Kreistag 
beschlossen; 
1) Die Bewerber Braun und Kemmer dem Kreistag in der nächsten 
Sitzung vorzustellen und die Wahl des Kreisöbstbauinspektors 
Braun zu empfehlen. 
2) Im Falle der Wahl des Kreis Obstbauinspektors Braun eine Besoldung 
satzungsmässige Planstelle der Besoldungsgruppe. A 4 c 2 zu schaf 
fen unter Einweisung - des Braun in diese Stelle unter Berufung in 
das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. 
§ 6 
Schuldaufnahme der Kreissparkasse Biberach. 
Über die Girozentrale erhält die KreisSparkasse aus einer 
Kreditaktion der Landwirtschaftlichen Rentenbank 60 000 DM zur 
Weiterleitung an die Landwirtschaft des Kreises. Das Darlehen ist 
von der Sparkasse mit dem Tag des Abrufes mit 7,4 % zu verzinsen 
und mit 20 Halb Jahresraten ab 1956 zu tilgen. Der Zinssatz für den 
Letztkreditnehmer beträgt 8,55 %• Er erhält jedoch einen Zinszu 
schuss von 5,55 sodass der Zinssatz für den Letztkreditnehmer 
5 % beträgt. Die KreisSparkasse hat der Girozentrale gegenüber als 
Primärschuldnerin aufzutreten. In Anwendung von Artikel 29 Abs. 2 
der KreisOrdnung wird einstimmig 
beschlossen, 
die Zustimmung des Gewährverbands zu dieser Schuldaufnahme zu er 
teilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.