9
§ 7
Einstellung der Präulein. Hoppe als Arzthilfe bei der
Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach.
Die Arzthilfe und Schreibgehilfin Matenna ist auf eigenen Wunsch
mit Ablauf des Monats September 1954 wegen Verheiratung aus dem
Dienst des Kreisverbands ausgeschieden. Die freigewordene Stelle wurde
in der Schwäbischen Zeitung ausgeschrieben. Eingingen 5 Bewerbungen,
die von der Verwaltung im Benehmen mit Chefarzt Dr. Heinkele über
prüft wurden. Dieser empfiehlt die Einstellung -der Elisabeth Hoppe
aus Schwendi. Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
1) Eräulein Elisabeth Hoppe ab 1.10.1954 als Arzthilfe bei der
Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach einzustellen und
die Probezeit auf 6 Monate festzusetzen;
2) die Bezahlung während der Probezeit nach TO.A IX und im Falle der
Bewährung nach Ablauf der Probezeit nach TO.A VIII zu genehmigen.
§ 8
Weiterverwendung des Assistenzarztes Dr. Bühler
am Kreiskrankenhaus Laupheim.
Der Kreisrat hat am Z.10.1955 die Verwendung des Dr. Bühler
als Teilassistent am Kreiskrankenhaus Laupheim bis zum 15. Okt. 1954
genehmigt. Sowohl Dr. Bühler als auch Chefarzt Dr. Rieger haben die
Verlängerung des Anstellungsverhältnisses beantragt. Eine Verlänge
rung auf unbestimmte Zeit, wie sie an sich Chefarzt Dr. Rieger wünscht,
ist aus arbeitsrechtlichen Gründen schwierig, weil es sich um eine
60-%ige Teilassistentenstelle handelt. Es muss deshalb gewährleistet
sein, dass Dr. Bühler im Kreiskrankenhaus Laupheim für das Krankenhaus
auch nur zu 60 % in Anspruch genommen wird. Die Überwachung ist Sache
des Chefarztes, da dieser nach seinem Dienstvertrag dazu verpflichtet
ist. Dr. Rieger soll darauf ausdrücklich hingewiesen werden. Ent
sprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
das Anstellungsverhältnis mit Dr. Bühler um weitere 2 Jahre zu ver
längern und es bei der seitherigen 60-%igen Inanspruchnahme zu be
lassen.