Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

9 
§ 7 
Einstellung der Präulein. Hoppe als Arzthilfe bei der 
Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach. 
Die Arzthilfe und Schreibgehilfin Matenna ist auf eigenen Wunsch 
mit Ablauf des Monats September 1954 wegen Verheiratung aus dem 
Dienst des Kreisverbands ausgeschieden. Die freigewordene Stelle wurde 
in der Schwäbischen Zeitung ausgeschrieben. Eingingen 5 Bewerbungen, 
die von der Verwaltung im Benehmen mit Chefarzt Dr. Heinkele über 
prüft wurden. Dieser empfiehlt die Einstellung -der Elisabeth Hoppe 
aus Schwendi. Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird 
beschlossen, 
1) Eräulein Elisabeth Hoppe ab 1.10.1954 als Arzthilfe bei der 
Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach einzustellen und 
die Probezeit auf 6 Monate festzusetzen; 
2) die Bezahlung während der Probezeit nach TO.A IX und im Falle der 
Bewährung nach Ablauf der Probezeit nach TO.A VIII zu genehmigen. 
§ 8 
Weiterverwendung des Assistenzarztes Dr. Bühler 
am Kreiskrankenhaus Laupheim. 
Der Kreisrat hat am Z.10.1955 die Verwendung des Dr. Bühler 
als Teilassistent am Kreiskrankenhaus Laupheim bis zum 15. Okt. 1954 
genehmigt. Sowohl Dr. Bühler als auch Chefarzt Dr. Rieger haben die 
Verlängerung des Anstellungsverhältnisses beantragt. Eine Verlänge 
rung auf unbestimmte Zeit, wie sie an sich Chefarzt Dr. Rieger wünscht, 
ist aus arbeitsrechtlichen Gründen schwierig, weil es sich um eine 
60-%ige Teilassistentenstelle handelt. Es muss deshalb gewährleistet 
sein, dass Dr. Bühler im Kreiskrankenhaus Laupheim für das Krankenhaus 
auch nur zu 60 % in Anspruch genommen wird. Die Überwachung ist Sache 
des Chefarztes, da dieser nach seinem Dienstvertrag dazu verpflichtet 
ist. Dr. Rieger soll darauf ausdrücklich hingewiesen werden. Ent 
sprechend dem Antrag der Verwaltung wird 
beschlossen, 
das Anstellungsverhältnis mit Dr. Bühler um weitere 2 Jahre zu ver 
längern und es bei der seitherigen 60-%igen Inanspruchnahme zu be 
lassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.