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§ 16
Verlesung einer Niederschrift.
Die Niederschrift für die Beratung des Kreisrats vom 4.9-1954
wird vorgetragen.
Der Kreisrat nimmt hievon ohne Einwendungen
Kenntnis.
Abnahme der Strasse Aufhofen - Alberweiler
Das Strassenbauunternehmen Berner Schussenried hat die ihm
übertragenen Strassenbauarbeiten an der Landstraße II. Orcinung
Aufhofen — Alberweiler fertig gestellt. Die Strasse kann deshalb
vom Kreisverband abgenommen werden. Im-Beisein von Baurat Walker
begibt sich der Kreisrat zu der Straße Aufhofen - Alberweiler. Bei
der Besichtigung der Strecke ist auch der Baunternehmer^zugegen.
Vom Kreisrat werden Beanstandungen nicht geltend gemacht. Kleinere
Mängel, die vom Bauamt festgestellt wurden, wird der Unternehmer ,
noch beseitigen. Die Überwachung der Strasse innerhalb der Garantie
pflicht obliegt dem Strassenbauamt. Unter Beachtung dieser Ein
schränkung gilt die Straße Aufhofen — Alberweiler als unbeanstandet
abgenommen.
Zur Beurkundung!
Der Vorsitzende:
Der geschäftsleitende
Landrat
Kreisamtsrat
Schriftführer:
Kreisoberinspektor.