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§ 1
Erstellung eines krei sverband.se igenen 4-Eamilienwohnhauses.
Dem Kreisrat wird davon Kenntnis gegeben, dass gegen den
UmlaufbeSchluss vom 20.Oktober 1954 betr. Vergebungen des Eigen
wohnungsbaues zu der Sache keine Einwendungen erhoben wurden. Da
gegen ist das Verfahren von den Kreisratsmitgliedern Dobler und
Harsch beanstandet worden.
Der Vorsitzende führt die Gründe an, die die Verwaltung zur-
Herb ei führ ung eines UmlaufbeSchlusses bewogen haben. Insbesondere
sollte durch diesen UmlaufbeSchluss erreicht werden, dass mit dem
Bauvorhaben unverzüglich begonnen werden kann, um noch in diesem
Herbst den Rohbau erstellen zu können. Kreisbaumeister Maier gibt
auf Anfragen noch die notwendigen Erläuterungen. Danach wird ein
stimmig
beschlosse n,
die in dem Schreiben der Verwaltung vom 20.Oktober 1954 vorge
schlagenen Vergebungen zu bestätigen.
§ 2
Vergebungen im Kreiskrankenhaus Laupheim aus
Anlass der Errichtung einer neu e n Röntgenstation.
Die formalen Voraussetzungen zum Beginn der Bauarbeiten im
Kreiskrankenhaus Laupheim und Einrichtung der Röntgenstation sind
durch die Verabschiedung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr
1954 erfüllt. Das bauliche Vorgehen muss aus Betriebsgründen in
3 Stufen erfolgen. Zunächst soll die seitherige Röntgenstation und
das ScHwesternzimmer im Dach ausgebaut werden. In der 2. Stufe
können die Umbauarbeiten für- die künftige Verwaltung und anschlie
ßend die restlichen Umbauten für die Röntgenanlage durchgeführt
werden. Zwischenzeitlich muss noch ein Behelfsbetrieb errichtet
werden, um die notwendigen Röntgenaufnahmen und Durchleuchtungen
durchführen zu können.
Die auf die beschränkte Ausschreibung eingegangenen Angebote
werden vorgetragen und soweit notwendig, von Kr-eisbaumeister
Spleiss erläutert. Im Einzelnen werden die folgenden Vergebungen
beschlossen: