Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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Beschlass: 
Dr.Sommer ab 1.12.1954 auf die Dauer eines Jahres in stets 
widerruflicher Weise Gelegenheit zu geben, seine internisti 
sche Ausbildung als unbezahlter Volontärarzt bei der inne 
ren Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach zu vervoll 
kommnen. 
§ 6 
Verwendung einer zweiten Arztschreibkraft im Kreis 
krankenhaus Laupheim. 
Chefarzt Dr.Rieger hat darum nachgesucht, im Kreiskranken 
haus Laupheim eine zweite Schreibkraft mit einer wöchentlichen 
Inanspruchnahme von etwa 9 Arbeitsstunden verwenden zu dürfen. 
Sein Gesuch wird damit begründet, dass die erste Arzthilfe 
nicht mehr dem Arbeitsanfall nachkommen könne. Seither habe 
die Angestellte Häfele den Arbeitsanfall nur dadurch bewäl 
tigt, dass sie Tag für Tag mehrere Überstunden geleistet 
habe, was aber nun nicht mehr länger aus gesundheitlichen 
Gründen verantwortet werden könne. Um eine Stelle im vorge 
sehenen Umfang hat sich ein Bräulein Hildegard Mayer, 52 Jahre 
alt, aus Laupheim beworben. Die Umrechnung aus Vergütungsgruppe 
TO.A VIII auf Stundenlohn würde eine Entschädigung von rund 
1,60 DM ergeben. 
Beschluss: 
Fräulein Hildegard Mayer als zweite Arztschreibhilfe im 
Kreiskrankenhaus Laupheim stundenweise zu verwenden bei 
einer Stundenentschädigung von 1,60 DM.
	        
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