Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 7 
Einstellung der Martha Hoffmann als Nachtschwester 
im Kreiskrankenhaus Biberach. 
Es hat sich als notwendig erwiesen, im Kreiskrankenhaus 
Biberach eine ständige Nachtschwester zu beschäftigen. Um diese 
Stelle hat sich die Krankenschwester Martha Hoffmann, wohnhaft 
in Biberach, beworben. Die Verwendung dieser Krankenschwester 
wird von der Schwester Oberin des Hauses befürwortet. Es wird 
einstimmig 
beschlossen, 
1. die Schwester Martha Hoffmann ab 15.Oktober 1954 im Kreis 
krankenhaus Biberach als Nachtschwester zu verwenden unter 
Bezahlung nach Vergüt.Gruppe Kr.d; 
2. die Probezeit auf 6 Monate festzusetzen. 
§ 8 
Verwendung eines Bauing. bei der Kreisbaumeisterstelle 
Ochsenhausen und Laupheim. 
Der Kreisrat hat durch Beschluss vom 21.7.1954 die Verwaltung 
beauftragt, Bewerbungen für eine gemeinsame Bauing.Stelle bei der 
Kreisbaumeisterstelle Ochsenhausen und Laupheim einzuholen. Die 
Stelle wurde im Staatsanzeiger und in der Baumeisterzeitung 
öffentlich ausgeschrieben mit dem Hinweis, dass Bezahlung nach 
Vergüt.Gruppe TO.A Via erfolge. Auf die Ausschreibung gingen nur 
sehr wenige Bewerbungen ein. Bei der Prüfung der Bewerbungen hat 
sich ergeben, dass sämtliche Bewerbungen nicht den Erwartungen 
entsprechen. In diesem Zusammenhang hat die Staatsbauschule 
Stuttgart dem Kreisverband mitgeteilt, dass sie den Absolventen 
ihrer Schule nicht einen Stellenantritt bei Bezahlung nach Vergüt. 
Gruppe TO.A Via empfehle. Die Begründung zu dieser Auffassung 
wird dem Kreisrat durch Verlesen des Rundschreibens der Staats 
bauschule Stuttgart vom 5.März 1954 bekannt gegeben. Mit -Rück 
sicht auf die Tatsache, dass geeignete Bewerbungen nach TO.A Via 
nicht mehr zu bekommen sind, wurde vom. Kreisrat einstimmig 
beschlosse n, 
die Verwaltung zu beauftragen, die für die Kreisbaun eistersteile 
Ochsenhausen und Laupheim vorgesehene Bauing.Stelle nochmals aus 
zuschreiben unter Inaussichtstellung einer Bezahlung nach Vergüt. 
Gruppe TO.A Va.
	        
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