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§ 7
Einstellung der Martha Hoffmann als Nachtschwester
im Kreiskrankenhaus Biberach.
Es hat sich als notwendig erwiesen, im Kreiskrankenhaus
Biberach eine ständige Nachtschwester zu beschäftigen. Um diese
Stelle hat sich die Krankenschwester Martha Hoffmann, wohnhaft
in Biberach, beworben. Die Verwendung dieser Krankenschwester
wird von der Schwester Oberin des Hauses befürwortet. Es wird
einstimmig
beschlossen,
1. die Schwester Martha Hoffmann ab 15.Oktober 1954 im Kreis
krankenhaus Biberach als Nachtschwester zu verwenden unter
Bezahlung nach Vergüt.Gruppe Kr.d;
2. die Probezeit auf 6 Monate festzusetzen.
§ 8
Verwendung eines Bauing. bei der Kreisbaumeisterstelle
Ochsenhausen und Laupheim.
Der Kreisrat hat durch Beschluss vom 21.7.1954 die Verwaltung
beauftragt, Bewerbungen für eine gemeinsame Bauing.Stelle bei der
Kreisbaumeisterstelle Ochsenhausen und Laupheim einzuholen. Die
Stelle wurde im Staatsanzeiger und in der Baumeisterzeitung
öffentlich ausgeschrieben mit dem Hinweis, dass Bezahlung nach
Vergüt.Gruppe TO.A Via erfolge. Auf die Ausschreibung gingen nur
sehr wenige Bewerbungen ein. Bei der Prüfung der Bewerbungen hat
sich ergeben, dass sämtliche Bewerbungen nicht den Erwartungen
entsprechen. In diesem Zusammenhang hat die Staatsbauschule
Stuttgart dem Kreisverband mitgeteilt, dass sie den Absolventen
ihrer Schule nicht einen Stellenantritt bei Bezahlung nach Vergüt.
Gruppe TO.A Via empfehle. Die Begründung zu dieser Auffassung
wird dem Kreisrat durch Verlesen des Rundschreibens der Staats
bauschule Stuttgart vom 5.März 1954 bekannt gegeben. Mit -Rück
sicht auf die Tatsache, dass geeignete Bewerbungen nach TO.A Via
nicht mehr zu bekommen sind, wurde vom. Kreisrat einstimmig
beschlosse n,
die Verwaltung zu beauftragen, die für die Kreisbaun eistersteile
Ochsenhausen und Laupheim vorgesehene Bauing.Stelle nochmals aus
zuschreiben unter Inaussichtstellung einer Bezahlung nach Vergüt.
Gruppe TO.A Va.