Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 25 
Abnahme der Landsträsse II.Ordnung Kirchdorf- 
Ober opfingen. 
Der Kreisrat begibt sich nach Kirchdorf, um die durch 
die Firma Gräser neu erstellte Landstrasse II.Ordnung Kirch 
dorf-Oberopfingen abzunehmen. Bei der Abnahme ist sowohl Bau 
rat Walker als auch der Bauunternehmer zugegen. Die Besich 
tigung der neuen Strassenstrecke ergibt, dass die Strasse ord 
nungsgemäss hergestellt wurde, was auch vom Strassenbauamt 
bestätigt wird. Kleinere oft übliche Mängel wurden vom Bauamt 
festgestellt und dem Bauunternehmer zur Kenntnis gegeben mit 
dem Auftrag, diese Beanstandungen noch zu beseitigen. Die Über 
wachung der Strasse innerhalb der Garantiepflicht obliegt dem 
Strassenbauamt. Unter Beachtung dieser Einschränkung gilt diese 
Strasse Kirchdorf-Oberopfingen als 
unbeanstandet abgenommen. 
Zur Beurkundung 
Der Vorsitzende: Der geschäftsleitende 
Beamte des Kreisverbände: 
Landrat 
Kr eis Oberinspektor
	        
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