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§ 25
Abnahme der Landsträsse II.Ordnung Kirchdorf-
Ober opfingen.
Der Kreisrat begibt sich nach Kirchdorf, um die durch
die Firma Gräser neu erstellte Landstrasse II.Ordnung Kirch
dorf-Oberopfingen abzunehmen. Bei der Abnahme ist sowohl Bau
rat Walker als auch der Bauunternehmer zugegen. Die Besich
tigung der neuen Strassenstrecke ergibt, dass die Strasse ord
nungsgemäss hergestellt wurde, was auch vom Strassenbauamt
bestätigt wird. Kleinere oft übliche Mängel wurden vom Bauamt
festgestellt und dem Bauunternehmer zur Kenntnis gegeben mit
dem Auftrag, diese Beanstandungen noch zu beseitigen. Die Über
wachung der Strasse innerhalb der Garantiepflicht obliegt dem
Strassenbauamt. Unter Beachtung dieser Einschränkung gilt diese
Strasse Kirchdorf-Oberopfingen als
unbeanstandet abgenommen.
Zur Beurkundung
Der Vorsitzende: Der geschäftsleitende
Beamte des Kreisverbände:
Landrat
Kr eis Oberinspektor