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§ 2
Grundstückserwerb zujl Sirabenbau Sulningen - Heggbach.
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat über den derzei
tigen Stand der GrundstücksVerhandlungen. Von 21 notwendigen Grund
stückskäufen haben nun 20 Verkäufer ihre Bereitschaft zum Verkauf
erklärt. Lediglich Brau Humizler aus Sulmingen weigert sich nach wie
vor beharrlich, das von ihrem Waldgrundstück zum Straßenbau notwen
dige Gelände zu veräussern. Bei der letzten mündlichen Verhandlung
am 19.11.1954 habe man Frau Hum her angeboten, ein Gegengutachten
zur Höhe der Entschädigung einzuholen, um dann möglichst innerhalb
von 14 Tagen nochmals abschliessend verhandeln zu können. Da immer
hin ungewiss ist, ob die nochmals in Aussicht genommenen Verhand
lungen zur.: Erfolg führen, wird es für notwendig gehalten, die Ein
leitung des Enteignungsverfahrens zu beschliessen. Der Kreisrat ist
der- Meinung, dass nunmehr alles getan worden ist, um Frau Hui
gerecht’ zu entschädigen und man deshalb erwarten dürfe, öffent ¬
lichen Interessen Rechnung getragen werde. Es wird einstimmig
beschlossen,
das Enteignungsverfahren über den notwendigen Grunderwerb zum
Straßenbau Sulmingen - Heggbach im Falle des Eigentümers Hummler
einzuleiten.
§ 3
Grunde r~.se rbskosten für den Straßenbau auf Markung Sulmingen.
Mach den vorläufigen Berechnungen des zuständigen Verwaltungs
aktuariats betragen die Grunderwerbskosten auf Markung Sulmingen
rund 9 000 DU. Mach einem Grundsatzbeschluss des Kreistags soll es
grundsätzlich Aufgabe einer Gemeinde sein, den für eine Straßenver
besserung notwendigen Grunderwerb zu tätigen. Im Falle Sulmingen
handelt es., sich aber um einen Sonderfall, da es sich nicht um eine
Straßenerbreiterung, sondern um eine Meuanlage einer Straße handelt.
Aus diesem Grunde entstehen auch wesentlich höhere Grunderwerbs- und
sonstige Entschädigungskosten, deren Tragung der leistungsschwachen
Gemeinde Sulmingen nicht in vollem Umfange zugemutet -.erden kann.
Es soll davon ausgegangen werden, daß einer Gemeinde die Bezahlung
der nur normalerweise entstehenden Kosten zugemutet erden. Um die
inzwischen fällig gewordenen©». Abschlagszahlungen auf die anfallenden
Grunderwerbskosten tätigen zu können, schlägt die Verwaltung vor,
der Gemeinde Sulmingen eine Abschlagszahlung in Höhe von 6 000 DM
vorbehältlich einer endgültigen Entscheidung bei der Endabrechnung
auszuzahlen«, Mach Beratung wird einstimmig
beschlossen,
der Gemeinde Sulmingen eine Abschlagszahlung in Höhe von 6 000' DM
zu den entstehenden Grunderwerbskosten zur Auszahlung zu genehmigen.