Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 2 
Grundstückserwerb zujl Sirabenbau Sulningen - Heggbach. 
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat über den derzei 
tigen Stand der GrundstücksVerhandlungen. Von 21 notwendigen Grund 
stückskäufen haben nun 20 Verkäufer ihre Bereitschaft zum Verkauf 
erklärt. Lediglich Brau Humizler aus Sulmingen weigert sich nach wie 
vor beharrlich, das von ihrem Waldgrundstück zum Straßenbau notwen 
dige Gelände zu veräussern. Bei der letzten mündlichen Verhandlung 
am 19.11.1954 habe man Frau Hum her angeboten, ein Gegengutachten 
zur Höhe der Entschädigung einzuholen, um dann möglichst innerhalb 
von 14 Tagen nochmals abschliessend verhandeln zu können. Da immer 
hin ungewiss ist, ob die nochmals in Aussicht genommenen Verhand 
lungen zur.: Erfolg führen, wird es für notwendig gehalten, die Ein 
leitung des Enteignungsverfahrens zu beschliessen. Der Kreisrat ist 
der- Meinung, dass nunmehr alles getan worden ist, um Frau Hui 
gerecht’ zu entschädigen und man deshalb erwarten dürfe, öffent ¬ 
lichen Interessen Rechnung getragen werde. Es wird einstimmig 
beschlossen, 
das Enteignungsverfahren über den notwendigen Grunderwerb zum 
Straßenbau Sulmingen - Heggbach im Falle des Eigentümers Hummler 
einzuleiten. 
§ 3 
Grunde r~.se rbskosten für den Straßenbau auf Markung Sulmingen. 
Mach den vorläufigen Berechnungen des zuständigen Verwaltungs 
aktuariats betragen die Grunderwerbskosten auf Markung Sulmingen 
rund 9 000 DU. Mach einem Grundsatzbeschluss des Kreistags soll es 
grundsätzlich Aufgabe einer Gemeinde sein, den für eine Straßenver 
besserung notwendigen Grunderwerb zu tätigen. Im Falle Sulmingen 
handelt es., sich aber um einen Sonderfall, da es sich nicht um eine 
Straßenerbreiterung, sondern um eine Meuanlage einer Straße handelt. 
Aus diesem Grunde entstehen auch wesentlich höhere Grunderwerbs- und 
sonstige Entschädigungskosten, deren Tragung der leistungsschwachen 
Gemeinde Sulmingen nicht in vollem Umfange zugemutet -.erden kann. 
Es soll davon ausgegangen werden, daß einer Gemeinde die Bezahlung 
der nur normalerweise entstehenden Kosten zugemutet erden. Um die 
inzwischen fällig gewordenen©». Abschlagszahlungen auf die anfallenden 
Grunderwerbskosten tätigen zu können, schlägt die Verwaltung vor, 
der Gemeinde Sulmingen eine Abschlagszahlung in Höhe von 6 000 DM 
vorbehältlich einer endgültigen Entscheidung bei der Endabrechnung 
auszuzahlen«, Mach Beratung wird einstimmig 
beschlossen, 
der Gemeinde Sulmingen eine Abschlagszahlung in Höhe von 6 000' DM 
zu den entstehenden Grunderwerbskosten zur Auszahlung zu genehmigen.
	        
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