Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 6 
Ernennung des Verwaltungssekretärs Schlachter zuzi Beamten. 
aut Lebenszeit. 
Burch Kreistagsbeschluß vom 21,6.1954 wurde Schlachter zum 
Verwaltungssekr’etat' beim Ausgleichsamt gewählt, Schlachter gehört 
zu "dem Personenkreis, der unter das Gesetz zu Artikel 131 GG fällt. 
Er wird auf das Unterbringungssoll angerechnet, sobald er zum Beam 
ten auf Lebenszeit ernannt wird. Anlässlich" der Wahl des Schlachter 
zum VerwaltungsSekretär wurde beschlossen, zunächst über eine ge 
wisse Probezeit hinweg Schlachter nur zum Beamten auf Widerruf zu 
ernennen, um ihn im Palle seiner Hichteignung wieder entlassen zu 
können. In den vergangenen Lionaten hat sich Schlachter in die ihm 
übertragenen Arbeiten beim Ausgleichsamt gut eingearbeitet. Die 
Probezeit hat er bestanden. 
Kreisobstbauinspektor Braun wird den Dienst beim Kreisverband 
am 1.1.1955 antreten. Wegen den Vorschriften des Gesetzes zu Ar 
tikel 131 GG ist es notwendig, daß zuvor Schlachter zum Beamten 
auf Lebenszeit ernannt wird, um Braun in die neugeschaffene Plan 
stelle des Kreisobstbauinspektors formal einweisen zu können. Der 
Kreistag hat den Kreisrat zu dieser Ernennung am 21.6.1954 er 
mächtigt . Es wird einstimmig 
beschlossen, 
den Verwaltungssekretär Schlachter zum Beamten auf Lebenszeit zu er 
nennen mit Wirkung ab dem Diensteintritt des KreisObstbauinspektors 
Braun. 
Einstellung einer med. techn. Gehilfin im Kreiskranken- 
haus Biberach. 
Durch Kreisratsbeschluss vom 4.9.1954 wurde für das Kreiskran 
kenhaus Biberach wegen der erheblich zugenommenen laboratoriumsar 
beiten eine zweite Stelle für eine med. techn. Assistentin ge 
schaffen. Diese Stelle hat die med. techn. Assistentin Osswald 
übertragen erhalten. Da sich die Osswald nicht bewährt hat, wurde 
sie noch vor Ablauf der Probezeit entlassen. Als Nachfolgerin wurde 
von Chefarzt Dr. Heinkele die med. techn. Gehilfin Ibeling als 
geeignet vorgeschlagen. Der Eile halber wurde durch Verfügung des 
Landrats vom 9.11.1954 die Einstellung der technischen Gehilfin 
Ibeling mit Wirkung ab 1. November 1954 genehmigt unter Bezahlung 
nach Vergütungsgruppe TO.A VIII und unter Festsetzung einer 6-mona 
tigen Probezeit. 
Beschluß: 
Den Eilbeschluss des Landrats vom 9.11.1954 zu billigen.
	        
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