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Xeuordnun^ der kreise.
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat über den gegenwär
tigen Stand bezüglich der Neuordnung der Kreise. Er führt insbe
sondere aus, dass der Regierungsentwurf nunmehr veröffentlicht
worden sei. Während einerseits verschiedene Kreise, z.B. der Nach
barkreis Saulgau, unter Umstünden sehr einschneidende Gebietsver
änderungen erwarten müsse,, sei andererseits der Kreis Biberach
überhaupt nicht genannt. Es könne davon ausgegangen werden, dass
sich Veränderungen in unserem Kreisgebiet nicht oder"nur völlig
unwesentliche ergeben. In diesem Zusammenhang wird weiter festge
stellt, daß die sogenannten Pederseegemeinden und die Gemeinde
iioosbeuren Kreis Ehingen sich schon im Jahre 1937 und 1938 um den
Anschluß an den Kreis BiDerach sehr bemüht haben. Gegenwärtig liege
ein, formeller Antrag der Gemeinde Iioosbeuren auf Anschluss an den
Kreis Biberach vor. hach eingehender Beratung der Angelegenheit
wird vom Kreisrat einstimmig
beschlossen;
1) Den Antrag der Gemeinde Iioosbeuren um Zuteilung zum Kreis Bi
berach zu billigen und Einwendungen gegen eine Zuweisung nicht
zu erheben.
2) Bezüglich der sogenannten Pederseegemeinden des Kreises Saulgau
keine Initiative zu entwickeln, sondern vielmehr eine Aktivität
den betroffenen Gemeinden zu überlassen.