Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 2 
Vorberatung eines Antrags zur Schaffung einer Abteilung für 
Geburtshilfe und Gynäkologie im Kreiskrankenhaus Biberach. 
Im Kreiskrankenhaus Biberach wurden seither die geburtshilf 
lich-gynäkologischen Fälle im Rahmen der chirurgischen Abteilung 
unter der verantwortlichen Leitung des Chefarztes Dr. Schneiderhan 
besorgt, wobei der 1.Assistent dieser Abteilung, Dr. Wolthaus, der 
Facharzt für Geburtshilfe und Gynäkologie ist, diese Fälle weit 
gehend selbständig betreut. Dem Wunsche des Chefarztes Dr. Schnei 
derhan und Dr. Wolthaus entsprechend soll nunmehr eine selbständige 
Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie am Kreiskrankenhaus 
Biberach unter Beachtung der Gegebenheiten geschaffen werden. Beden 
ken bestehen nicht, da zwischen den beiden Ärzten ein gutes Einver 
nehmen vorhanden ist und Dr. Wolthaus sich in den Jahren seiner 
Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Biberach ausserordentlich bewährt hat. 
Um die Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Zustand im wesentlichen 
zu vermeiden, soll eine Regelung vereinbart werden, die sich an 
die bisherige praktische Handhabung anlehnt. Die Ärzte haben der 
von der Verwaltung entworfenen Vereinbarung zugestimmt. Der Verein 
barungsentwurf wird im Wortlaut bekanntgegeben. Nach Beratung wird 
vom Kreisrat einstimmig 
beschlossen, 
dem Kreistag die Annahme der folgenden Vereinbarung zur Schaffung 
einer selbständigen Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie 
am Kreiskrankenhaus Biberach zu empfehlen: 
Vereinbarung 
über die Errichtung einer selbständigen Abteilung für 
Geburtshilfe und Gynäkologie am Kreiskrankenhaus Biberach. 
Die Besorgung der geburtshilflich-gynäkologischen Fälle am 
Kreiskrankenhaus Biberach erfolgt bisher im Rahmen der chirurgischen 
Abteilung unter der verantwortlichen Leitung von Chefarzt Dr. 
Schneiderhan. Als erster Assistent der chirurgischen Abteilung ist 
Dr. Wolthaus angestellt, der Facharzt für Geburtshilfe und Gynäko 
logie ist und diese Fälle weitgehend selbständig betreut. Aus der 
guten Zusammenarbeit von Chefarzt Dr. Schneiderhan und Dr. Wolthaus 
hat sich unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und 
Fähigkeiten von Dr. Wolthaus der gemeinsame Wunsch ergeben, ihm in 
der Behandlung der Fälle seines Fachgebietes eine selbständige 
Stellung zu geben. Der Kreisverband ist bereit, diesem Wunsche im 
Zusammenhang mit der inzwischen erfolgten Vergrößerung des Hauses 
zu entsprechen, wenn dabei eine möglichst rationelle Zusammenarbeit 
zur Vermeidung von ausschließlich trennungsbedingten Mehrkosten 
weiterhin gewährleistet ist.
	        
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