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§ 2
Vorberatung eines Antrags zur Schaffung einer Abteilung für
Geburtshilfe und Gynäkologie im Kreiskrankenhaus Biberach.
Im Kreiskrankenhaus Biberach wurden seither die geburtshilf
lich-gynäkologischen Fälle im Rahmen der chirurgischen Abteilung
unter der verantwortlichen Leitung des Chefarztes Dr. Schneiderhan
besorgt, wobei der 1.Assistent dieser Abteilung, Dr. Wolthaus, der
Facharzt für Geburtshilfe und Gynäkologie ist, diese Fälle weit
gehend selbständig betreut. Dem Wunsche des Chefarztes Dr. Schnei
derhan und Dr. Wolthaus entsprechend soll nunmehr eine selbständige
Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie am Kreiskrankenhaus
Biberach unter Beachtung der Gegebenheiten geschaffen werden. Beden
ken bestehen nicht, da zwischen den beiden Ärzten ein gutes Einver
nehmen vorhanden ist und Dr. Wolthaus sich in den Jahren seiner
Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Biberach ausserordentlich bewährt hat.
Um die Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Zustand im wesentlichen
zu vermeiden, soll eine Regelung vereinbart werden, die sich an
die bisherige praktische Handhabung anlehnt. Die Ärzte haben der
von der Verwaltung entworfenen Vereinbarung zugestimmt. Der Verein
barungsentwurf wird im Wortlaut bekanntgegeben. Nach Beratung wird
vom Kreisrat einstimmig
beschlossen,
dem Kreistag die Annahme der folgenden Vereinbarung zur Schaffung
einer selbständigen Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie
am Kreiskrankenhaus Biberach zu empfehlen:
Vereinbarung
über die Errichtung einer selbständigen Abteilung für
Geburtshilfe und Gynäkologie am Kreiskrankenhaus Biberach.
Die Besorgung der geburtshilflich-gynäkologischen Fälle am
Kreiskrankenhaus Biberach erfolgt bisher im Rahmen der chirurgischen
Abteilung unter der verantwortlichen Leitung von Chefarzt Dr.
Schneiderhan. Als erster Assistent der chirurgischen Abteilung ist
Dr. Wolthaus angestellt, der Facharzt für Geburtshilfe und Gynäko
logie ist und diese Fälle weitgehend selbständig betreut. Aus der
guten Zusammenarbeit von Chefarzt Dr. Schneiderhan und Dr. Wolthaus
hat sich unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und
Fähigkeiten von Dr. Wolthaus der gemeinsame Wunsch ergeben, ihm in
der Behandlung der Fälle seines Fachgebietes eine selbständige
Stellung zu geben. Der Kreisverband ist bereit, diesem Wunsche im
Zusammenhang mit der inzwischen erfolgten Vergrößerung des Hauses
zu entsprechen, wenn dabei eine möglichst rationelle Zusammenarbeit
zur Vermeidung von ausschließlich trennungsbedingten Mehrkosten
weiterhin gewährleistet ist.