Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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d) Die Schreibhilfe der chirurgischen Abteilung steht der 
gebürtshilfl.gynäkologischen Abteilung nach jeweiliger Verein 
barung zur Verfügung. 
Bei Meinungsverschiedenheiten über die zu treffenden Einzel 
vereinbarungen steht dem Chefarzt der chirurgischen Abteilung die 
verantwortliche Entscheidung zu. Er hat auch das Recht der Ent 
scheidung bei unklaren Überweisungsfällen und in besonderen Einzel 
fällen zur Benützung des Kreissaales. Zur Schlichtung grundsätz 
licher Meinungsverschiedenheiten ist die Entscheidung des Kreisver 
bands anzurufen. Die Rechte und Pflichten des Chefarztes der Chirurg. 
Abteilung in seiner Eigenschaft als leitender Chefarzt des G-esamt- 
hauses bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. 
Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und ist 
nur kündbar nach den Bestimmungen der Dienstverträge der Chefärzte, 
als deren Bestandteil sie gilt. 
§ 3 
Schuldaufnahme des Kreisverbands anlässlich der Erstellung 
eines Vierfamilienhauses. 
Im ausserordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1954 
ist zur Mitfinanzierung eines kreisverbandseigenen Wohnhauses mit 4 
Wohnungen in Biberach die Aufnahme eines' Darlehens von 28 000 DM bei 
der Württ. Landeskreditanstalt in Stuttgart vorgesehen. Dieses Dar 
lehen soll aus öffentlichen Wohnungsbauförderungsmitteln aufgenommen 
werden. Die Verhandlungen mit den zuständigen Stellen haben zum Er 
gebnis, daß dieses Darlehen zur Verfügung gestellt wird mit einem 
Zinssatz von 0,5 A und einem anfänglichen Tilgungsbetrag von 1 % zu 
züglich der jeweils ersparten Zinsen. Es wird 
beschlossen: 
1) Die vorgesehene Schuldaufnahme von 28 000 DM, verzinslich zu 
0,5 A und zu tilgen mit 1 zuzüglich der ersparten Zinsen zu 
genehmigen. 
2) Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.
	        
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