10
§ 7
Aufholung der Rückstände bei den Verwaltungsaktuariaten.
Dem Kreisrat wird davon Kenntnis gegeben, daß bei den einzel
nen Verwaltungsaktuariaten des Kreises zum Teil noch erhebliche Rück
stände bei den Rechnungsabschlußgeschäften bestehen, für die die derJ
zeitigen Stelleninhaber nicht verantwortlich sind. Diese Rückstände
belasten den laufenden Geschäftsverkehr ausserordentlich. Eine Auf
arbeit ist nach Auffassung der betreffenden Verwaltungsaktuare nicht
möglich. Man kann das Vorhandensein dieser Rückstände noch als Nach
kriegserscheinung bezeichnen, für die letztlich keiner der zuständig
gewesenen Beamten allein verantwortlich ist. Die Verwaltung empfiehlt
deshalb, die Angelegenheit dadurch zu bereinigen, daß 20 noch offene
Rechnungsabschlüsse von Aktuariatsgemeinden im WerkvertragsVerhält
nis zur Erledigung abgegeben werden. Eine Ausschreibung dieser Ab
schlussarbeiten hat gezeigt, daß interessierte Fachbeamte zur Er
ledigung dieser Arbeiten zu bekommen sind. Die einmaligen Kosten,
die dafür entstehen, werden auf rund 4000 DM veranschlagt. Man kann
in diesem Zusammenhang aber feststellen, daß ein Teil dieser Kosten
durch Personaleinsparungen im Laufe des Rechnungsjahres abgedeckt
sind. In den ehemaligen Aktuariatsgemeinden des nebenamtlichen Ak
tuar! ats Kirchberg sind eine Reihe von Jahrgängen nicht abgeschlos
sen. Der Kreisrat ist sich darüber einig, daß die Nachholung dieser
Rechnungsabschlüsse nicht auf Kosten des Kreisverbände erfolgen
könne, weil der Kreisverband der Gemeinde Kirchberg für das neben
amtliche Aktuariat die sämtlichen Kosten vereinbarungsgemäß bezahlt
habe. Bürgermeister Ulmer sei nie an den Kreisverband herangetreten,
daß ihm die Erledigung der Aktuariatsgeschäfte nicht möglich sei.
Er habe vielmehr jeweils darauf gedrängt, ihm die betreffenden Ge
meinden als nebenamtliches Aktuariat zu überlassen. Nach eingehen
der Debatte wird
beschlossen,
1) die Kosten für den Abschluß von 20 Aktuariatsgemeinderechnungen
einmalig aus Kreisverbandsmitteln zur Verfügung zu stellen,
2) zur Übertragung der Abschlußarbeiten im Werkvertragsverhältnis
die Verwaltung zu ermächtigen,
5) die Aufholung der rückständigen Geschäfte in den ehemaligen Ak
tuariatsgemeinden des nebenamtlichen Aktuariats Kirchberg ist
Sache der Gemeinde Kirchberg.