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§ 8
Ausscheiden der Gemeinden Maselheim und Mittelbiberach,
aus den Aktuariatsbezirken.
In den Gemeinden Maselheim und Mittelbiberach wurden bei den
letzten Bürgermeisterwahlen fachmännische Bürgermeister gewählt. Die
Gemeinden wollen ihren Bürgermeistern auch die Rechnungsgeschäfte
übertragen. Es liegen Anträge dieser Gemeinden vor, sie aus dem Ak-
tuariatsbezirk baldmöglichst zu entlassen. Hach den Bestimmungen
der Gemeindeordnung muß das Ausscheiden dieser Gemeinden spätestens
bis zum 51«3.1956 genehmigt werden. Hach Beratung wird
beschlossen,
die Gemeinden Maselheim und Mittelbiberach mit Ende des Rechnungs
jahres 1954 aus ihren Aktuariatsbezirken zu entlassen.
§ 9
Vergebung der Warmluftheizung für das Vierfamilienhaus
in Biberach.
Die Kreisbaumeisterstelle schlägt für die Wohnungen des
Vierfamilienhauses Warmluftöfen vor. Die Öfen sollen von der Küche
aus geheizt werden. Sie erwärmen das Wohnzimmer, den kleinen Eßraum
und die Küche selbst. Wegen der sehr langen Lieferfristen für Ofen
kacheln ist die Vergebung der Warmluftheizung dringlich. Hach Rück
frage beim Innungsobermeister wurden die 4 für die Lieferung in
Frage kommenden Firmen im Kreise zur Abgabe eines Angebots aufge
fordert . Eingingen nur 2 Angebote und zwar von der Firma Keller
in Biberach zum Angebotspreis von 2 844,20 DM und von der Firma
Weiß in Tannheim zum Angebotspreis von Z 357,68 DM. Entsprechend
dem Vorschlag der Kreisbaumeisterstelle wird
beschlossen,
das preisgünstigste Angebot der Firma Keller zum Angebotspreis
von 2 844,20 DM zu berücksichtigen.