12
§ 10
Billigung von EiIbeSchlüssen des Landrats.
1) Das Wasserleitungsnetz im Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen ist
seit längerer Zeit schadhaft. Eine gründliche Instandsetzung
liess sich jetzt nicht mehr aufschieben, da auch in der Küche
des Hauses ein Hohrbruch eingetreten ist. Die Firma Grossei
finger, die z.Zt. die Heizungsanlage im Tbc.-Krankenhaus Och
senhausen einbaut, hat für die notwendigen Instandsetzungsar
beiten ein Angebot ausgearbeitet mit einem Kostenanfall von
1 945,75 DM. Der Dringlichkeit wegen wurde der Auftrag durch
Eilentscheidung des Landrats gemäß Artikel 57 Absatz 2 der
KreisOrdnung vom 50.11.1954 der Firma Grosseifinger zum Ange
botspreis erteilt.
2) Im Zusammenhang mit den Arbeiten der Errichtung einer neuen
Röntgenstation im Kreiskrankenhaus Laupheim wurde die Spezial
firma für Heizungsinstallation, Klein & Co. in Stuttgart, um
eine Überprüfung der Ursachen gebeten, warum in 5 an die Zen
tralheizung angeschlossenen Zimmer im Dachstock die Heizungsver
hältnisse nicht intakt sind. Die Firma glaubt, die Ursachen für
diesen Mangel gefunden zu haben und ihm abhelfen zu können. Die
Instandsetzung würde nach einem Angebot vom 18.11.1954 1 507 DM
kosten. Da die Instandsetzung dringend notwendig ist und von der
Firma Klein der Mangel nur gleichzeitig mit den Umbauarbeiten
durchgeführt werden kann, war eine sofortige Entscheidung not
wendig. Die sofortige Auftragserteilung an die Firma Klein & Co.
wurde durch Eilentscheidung gemäß Artikel 57 Absatz 2 der Kreis
ordnung vom 50.11.1954 verfügt.
Beschluß:
Die vorgenannten Eilentscheidungen werden ohne Einwendungen
gebilligt.