Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 10 
Billigung von EiIbeSchlüssen des Landrats. 
1) Das Wasserleitungsnetz im Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen ist 
seit längerer Zeit schadhaft. Eine gründliche Instandsetzung 
liess sich jetzt nicht mehr aufschieben, da auch in der Küche 
des Hauses ein Hohrbruch eingetreten ist. Die Firma Grossei 
finger, die z.Zt. die Heizungsanlage im Tbc.-Krankenhaus Och 
senhausen einbaut, hat für die notwendigen Instandsetzungsar 
beiten ein Angebot ausgearbeitet mit einem Kostenanfall von 
1 945,75 DM. Der Dringlichkeit wegen wurde der Auftrag durch 
Eilentscheidung des Landrats gemäß Artikel 57 Absatz 2 der 
KreisOrdnung vom 50.11.1954 der Firma Grosseifinger zum Ange 
botspreis erteilt. 
2) Im Zusammenhang mit den Arbeiten der Errichtung einer neuen 
Röntgenstation im Kreiskrankenhaus Laupheim wurde die Spezial 
firma für Heizungsinstallation, Klein & Co. in Stuttgart, um 
eine Überprüfung der Ursachen gebeten, warum in 5 an die Zen 
tralheizung angeschlossenen Zimmer im Dachstock die Heizungsver 
hältnisse nicht intakt sind. Die Firma glaubt, die Ursachen für 
diesen Mangel gefunden zu haben und ihm abhelfen zu können. Die 
Instandsetzung würde nach einem Angebot vom 18.11.1954 1 507 DM 
kosten. Da die Instandsetzung dringend notwendig ist und von der 
Firma Klein der Mangel nur gleichzeitig mit den Umbauarbeiten 
durchgeführt werden kann, war eine sofortige Entscheidung not 
wendig. Die sofortige Auftragserteilung an die Firma Klein & Co. 
wurde durch Eilentscheidung gemäß Artikel 57 Absatz 2 der Kreis 
ordnung vom 50.11.1954 verfügt. 
Beschluß: 
Die vorgenannten Eilentscheidungen werden ohne Einwendungen 
gebilligt.
	        
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