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ReservepumpajLim Kreiskrankenhaus Laupheim.
An der Heizungsanlage des Kreiskrankenhauses Laupheim treten
immer wieder Mängel auf, die den Heizungsbetrieb wesentlich er
schweren oder eine genügende Beheizung teilweise nicht zulassen.
Die ort 11 chen Firmen haben trotz wiederholten Bemühens eine Abhilfe
nicht durchführen können. Die Spezialfirma Klein aus Stuttgart
die gegenwärtig im Krankenhaus anlässlich der Errichtung einer neuen
Rontgeneinrichtung tätig ist, hat nach Überprüfung festgestellt
daß die Mängel zu beseitigen sind. Dazu ist notwendig, die Schaffung
einer Reservepumpanlage mit einem entsprechenden Leitungsnetz.
i ausgearbeiteten Kostenvoranschlag würden die Gesamtkosten
1 9^8,70 DM betragen zuzüglich der Montagekosten. Für die Montage
wurden die Verrechnungssätze angeboten, wie sie in dem Hauptangebot
. anlässlich der Erweiterung der Heizungsanlage für die
Kontgenstation genannt wurden. Die Kreisbaumeisterstelle Laupheim
hat das Angebot nachgeprüft und empfiehlt, von dem Angebot Gebrauch
zu machen.
Beschluß:
Die Reservepumpanlage im Kreiskrankenhaus Laupheim zu dem Kosten
vorschlag der Firma Klein einzubauen.
§ 12
Entschädigung für Besatzungsschäden im Kreiskrankenhaus Biberach.
Das Kreiskrankenhaus Biberach ist nach Beendigung des Krie
ges von der Besatzungsmacht teilweise requiriert worden. Durch die
Benützung haben sich Schäden ergeben. Schadensersatzanspruch wurde
beim zuständigen Entschädigungsgericht geltend gemacht. Nach einer
Gerichtsentscheidung vom 29.11.1954 wurde der geltend gemachte
Schaden auf Grund der bestehenden Richtlinien zurückgewiesen. Der
Kreisrat nimmt hievon
ohne Einwendungen Kenntnis.