Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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ReservepumpajLim Kreiskrankenhaus Laupheim. 
An der Heizungsanlage des Kreiskrankenhauses Laupheim treten 
immer wieder Mängel auf, die den Heizungsbetrieb wesentlich er 
schweren oder eine genügende Beheizung teilweise nicht zulassen. 
Die ort 11 chen Firmen haben trotz wiederholten Bemühens eine Abhilfe 
nicht durchführen können. Die Spezialfirma Klein aus Stuttgart 
die gegenwärtig im Krankenhaus anlässlich der Errichtung einer neuen 
Rontgeneinrichtung tätig ist, hat nach Überprüfung festgestellt 
daß die Mängel zu beseitigen sind. Dazu ist notwendig, die Schaffung 
einer Reservepumpanlage mit einem entsprechenden Leitungsnetz. 
i ausgearbeiteten Kostenvoranschlag würden die Gesamtkosten 
1 9^8,70 DM betragen zuzüglich der Montagekosten. Für die Montage 
wurden die Verrechnungssätze angeboten, wie sie in dem Hauptangebot 
. anlässlich der Erweiterung der Heizungsanlage für die 
Kontgenstation genannt wurden. Die Kreisbaumeisterstelle Laupheim 
hat das Angebot nachgeprüft und empfiehlt, von dem Angebot Gebrauch 
zu machen. 
Beschluß: 
Die Reservepumpanlage im Kreiskrankenhaus Laupheim zu dem Kosten 
vorschlag der Firma Klein einzubauen. 
§ 12 
Entschädigung für Besatzungsschäden im Kreiskrankenhaus Biberach. 
Das Kreiskrankenhaus Biberach ist nach Beendigung des Krie 
ges von der Besatzungsmacht teilweise requiriert worden. Durch die 
Benützung haben sich Schäden ergeben. Schadensersatzanspruch wurde 
beim zuständigen Entschädigungsgericht geltend gemacht. Nach einer 
Gerichtsentscheidung vom 29.11.1954 wurde der geltend gemachte 
Schaden auf Grund der bestehenden Richtlinien zurückgewiesen. Der 
Kreisrat nimmt hievon 
ohne Einwendungen Kenntnis.
	        
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