Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

3 
§ 1 
ge.?_i..^kspolizeiliche Vorschrift über das Zurücksetmeiden von 
Bäumen und Sträuchern ~~ 
Bandratsamt beabsichtigt, eine bezirkspolizeiliche Vor 
schrift über das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher zu er- 
lassen. Eine solche Vorschrift ist schon einmal erlassen worden, 
doch hat diese eine rechtliche Bedeutung nicht erlangt, weil sie 
dem-.Regierungspräsidium nicht zur Prüfung vorgelegt wurde. Der 
Entwurf der bezirkspolizeilichen Vorschrift wird dem Kreisrat be 
kanntgegeben. Es wird einstimmig vxexbxai ue 
beschlossen, 
den Entwarf einer bezirkspolizeilichen Vorschrift über das Zu 
rückschneiden der Bäume und Sträucher zuzustimmen. 
§ 2 
Schuldaufnahmen der Kreissparkasse. 
verzinsen; für den Detzt- 
Die Tilgung hat innerhalb 
Art.29 Abs.2 der Kreis - 
Die Kreissparkasse erhält von der Girozentrale 60 000,- DM 
^^bstititions-Kredit für die Firma Mühlschlegel zur Anger 
muhle in Biberach. Der Kredit ist gegenüber der Württ.Girozent 
rale von der KreisSparkasse mit 5 % zu 
kreditnehmer beträgt der Zinssatz 6 -L. 
6 Jahren zu erfolgen. Jn Anwendung von 
Ordnung wird 
beschlossen, 
die Zustimmung des Gewährverbandes zu der vorstehenden Schuld - 
aufnahme zu erteilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.