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§ 1
ge.?_i..^kspolizeiliche Vorschrift über das Zurücksetmeiden von
Bäumen und Sträuchern ~~
Bandratsamt beabsichtigt, eine bezirkspolizeiliche Vor
schrift über das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher zu er-
lassen. Eine solche Vorschrift ist schon einmal erlassen worden,
doch hat diese eine rechtliche Bedeutung nicht erlangt, weil sie
dem-.Regierungspräsidium nicht zur Prüfung vorgelegt wurde. Der
Entwurf der bezirkspolizeilichen Vorschrift wird dem Kreisrat be
kanntgegeben. Es wird einstimmig vxexbxai ue
beschlossen,
den Entwarf einer bezirkspolizeilichen Vorschrift über das Zu
rückschneiden der Bäume und Sträucher zuzustimmen.
§ 2
Schuldaufnahmen der Kreissparkasse.
verzinsen; für den Detzt-
Die Tilgung hat innerhalb
Art.29 Abs.2 der Kreis -
Die Kreissparkasse erhält von der Girozentrale 60 000,- DM
^^bstititions-Kredit für die Firma Mühlschlegel zur Anger
muhle in Biberach. Der Kredit ist gegenüber der Württ.Girozent
rale von der KreisSparkasse mit 5 % zu
kreditnehmer beträgt der Zinssatz 6 -L.
6 Jahren zu erfolgen. Jn Anwendung von
Ordnung wird
beschlossen,
die Zustimmung des Gewährverbandes zu der vorstehenden Schuld -
aufnahme zu erteilen.