Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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besch-lossen, 
1) dem folgenden Vereinbarungsentwarf zuzustimmen mit dem 
Vorbehalt, daß diese Vereinbarung den vom Kreistag einge 
setzten Untersuchungsausschuß in seiner Aufgabe nicht be 
schränkt; sie ist daher widerruflich, soweit sie im Wider 
spruch zu seinem Ergebnis steht. 
Vereinbarung . 
Zwisehen 
dem Kreisverband Biberach, gesetzl.vertreten durch den Landrat 
einerseits 
und 
Herrn Dipl.Jng.Schmid, Architekt BDA, Biberach andererseits 
wird heute folgendes vereinbart: 
Vorbemerkung 
Jm Zusammenhang mit dem Erweiterungs- und Umbau des Kreis 
krankenhauses Biberach sind Differenzen entstanden, die über die 
Presse teilweise in die Öffentlichkeit gelangten. 
Eine gegenseitige Aussprache führte zur Aufklärung der bei 
derseitigen Mißverständnisse. Das Ergebnis der Verhandlungen und 
der Schlußaussprache ist in den folgenden Bestimmungen zur end 
gültigen Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zusammengefaßt. 
§ 1 
Vorbericht 
Die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplan des Kreis 
verbandes Biberach für das Rechnungsjahr 1955 waren rein haus - 
haltstechnischer Art und hatten nicht die Absicht, dem Architek 
ten eine Überschreitung der Baukosten vorzuwerfen. 
Soweit sie zu solchen Schlußfolgerungen Anlaß gegeben ha 
ben, beruhen diese auf einer Verkennung der Ausführungen des 
Kreisamtsrats Rack zur Entwicklung des Haushaltsplanes und wer 
den von ihm bedauert. § 2 
Stellungnahme vom 10.5»1954 
Jn der Annahme, daß der „ Vorbericht " ( § 1 ) Anlaß und 
Ursache zu dem auch in der Presse verbreiteten Vorwurf einer 
dem Architekten zur Last zu legenden Überschreitung der Bau - 
kosten gewesen sei, hat der Architekt in einer ausführlichen 
Stellungnahme vom 10.Z.1954 zu dem ganzen Eragenkompex sich 
eingehend geäußert. Hierzu wird von Architekt Schmid erklärt, 
daß er seine Ausführungen in dieser Stellungnahme bedauert und 
diese infolge der Richtigstellung ihre Grundlage verloren haben 
und erledigt sind. 
§ 5 
Baukosten 
Die in der Presse verbreiteten Zahlen haben zu Mißverständnissen 
geführt. Die endgültig von Architekt Schmid mit dem Kreisverband 
abgerechneten Kosten seines Auftrages betragen
	        
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