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besch-lossen,
1) dem folgenden Vereinbarungsentwarf zuzustimmen mit dem
Vorbehalt, daß diese Vereinbarung den vom Kreistag einge
setzten Untersuchungsausschuß in seiner Aufgabe nicht be
schränkt; sie ist daher widerruflich, soweit sie im Wider
spruch zu seinem Ergebnis steht.
Vereinbarung .
Zwisehen
dem Kreisverband Biberach, gesetzl.vertreten durch den Landrat
einerseits
und
Herrn Dipl.Jng.Schmid, Architekt BDA, Biberach andererseits
wird heute folgendes vereinbart:
Vorbemerkung
Jm Zusammenhang mit dem Erweiterungs- und Umbau des Kreis
krankenhauses Biberach sind Differenzen entstanden, die über die
Presse teilweise in die Öffentlichkeit gelangten.
Eine gegenseitige Aussprache führte zur Aufklärung der bei
derseitigen Mißverständnisse. Das Ergebnis der Verhandlungen und
der Schlußaussprache ist in den folgenden Bestimmungen zur end
gültigen Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zusammengefaßt.
§ 1
Vorbericht
Die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplan des Kreis
verbandes Biberach für das Rechnungsjahr 1955 waren rein haus -
haltstechnischer Art und hatten nicht die Absicht, dem Architek
ten eine Überschreitung der Baukosten vorzuwerfen.
Soweit sie zu solchen Schlußfolgerungen Anlaß gegeben ha
ben, beruhen diese auf einer Verkennung der Ausführungen des
Kreisamtsrats Rack zur Entwicklung des Haushaltsplanes und wer
den von ihm bedauert. § 2
Stellungnahme vom 10.5»1954
Jn der Annahme, daß der „ Vorbericht " ( § 1 ) Anlaß und
Ursache zu dem auch in der Presse verbreiteten Vorwurf einer
dem Architekten zur Last zu legenden Überschreitung der Bau -
kosten gewesen sei, hat der Architekt in einer ausführlichen
Stellungnahme vom 10.Z.1954 zu dem ganzen Eragenkompex sich
eingehend geäußert. Hierzu wird von Architekt Schmid erklärt,
daß er seine Ausführungen in dieser Stellungnahme bedauert und
diese infolge der Richtigstellung ihre Grundlage verloren haben
und erledigt sind.
§ 5
Baukosten
Die in der Presse verbreiteten Zahlen haben zu Mißverständnissen
geführt. Die endgültig von Architekt Schmid mit dem Kreisverband
abgerechneten Kosten seines Auftrages betragen