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Die,Vertragspartner kommen überein, je eine
e Ausfertigung dieser Vereinbarung den Kreistagsmitgliedern
und den Personen zuzuleiten, die die in § 2 bezeichnete
,, Stellungnahme " erhalten haben.
Eventuell eingeleitete Maßnahmen werden unverzüg
lich nach Unterzeichnung aufgegeben und beendigt.
2) nie Genehmigung zur Auszahlung des Hesthonoraranspruches, wie
er sich aus der vorgetragenen Honorarabrechnung ergibt, sofort
zu erteilen unter dem Vorbehalt der Ziffer 1.
§ 4
Dienstantritt des Chefarztes Dr. Gaukler.
Dem Kreisrat wird bekanntgegeben, daß Dr. Gaukler den
Dienstantritt als Chefarzt des Kreiskrankenhauses und Tuber -
kulosekrankenhauses Ochsenhausen auf 1. Februar 1955 zuge -
sagt habe. Dr. Gaukler ist am 27. Januar 1955 am Blinddarm
operiert worden, sodaß sich sein Diensteintritt voraussicht
lich um etwa 5 Wochen verzögert. Der Kreisrat nimmt hievon
Kenntnis.