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nux' sehr schlecht; und am ehesten während des Winters zu.
bekommen sind, wird dem Kreisrat dringend empfohlen, schon
jetzt die Stellenausschreibung zu genehmigen. Es wird ein
stimmig
beschlossen.
die Verwaltung zu beauftragen, die Stelle eines Diplom -
Ingenieurs oder eines guten Bauingenieurs bei guter Bezahlung
in den verschiedenen in Frage kommenden Zeitungen auszuschrei
ben.
§ 11
Stand der Straßenbauarbeiten im Kreis Biberach
Baurat Walker gibt einen Überblick über den Stand der
Straßenbauarbeiten im Kreis und einen Ausblick über die voraus
sichtlich im Jahre 1955 heranstehenden Straßenbauarbeiten.
Die Ausführungen werden ohne Einwendungen zur
Kenntnis genommen.
§ 12
Bewilligung von Trennungsentschädigung für Qbstbauinspekt.Braun.
Kreisobstbauinspektor Braun hat am 1.Januar 1955 den Dienst
beim Kreisverband Biberach angetreten. Sein dienstlicher Wohn
sitz ist zunächst Laupheim. Der Beamte ist verheiratet und kann
zunächst weder in Laupheim noch in Biberach Wohnung nehmen,sodaß
sein bisheriger Wohnsitz Münsingen bis auf weiteres aufrecht—
erhalten bleibt. Nach den Richtlinien des Finanzministeriums
vom 3• Dezember 1952 kann dem Beamten Trennungsentschädigung
nach den, Sätzen für Neueingestellte verwilligt werden.Der Re
gelsatz beträgt nach den erwähnten Richtlinien täglich 4,50 DM.
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird einstimmig
beschlossen,
an Kreisobstbauinspektor Braun mit Wirkung ab seines Dienst
antritts bis auf weiteres eine Trennungsentschädigung nach
den Richtlinien vom Z.Dezember 1952 zu bezahlen.